Bauordnungsrecht für TechnikerInnen und QuereinsteigerInnen (Hybrid-Seminar)

Bauaufsichtsbehörden zählen zu den klassischen Bereichen der Ordnungsverwaltung. Einerseits dienen Sie dem Bauherrn dazu, Bebauungswünsche zu realisieren (Genehmigungserteilung). Andererseits überwachen sie auch die Ausführung von Bauvorhaben entsprechend den baurechtlichen Vorgaben und wachen auch sonst über die Sicherheit baulicher Anlagen im Interesse Einzelner und der Allgemeinheit

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Der Tätigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörden erfordert neben der genauen Kenntnis von bautechnischen Zusammenhängen, die in der Regel Bauingenieuren und anderen Fachleuten zukommt, diverse Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts und des materiellen Baurechts, die in der Ausbildung von Baufachleuten so kaum vermittelt werden. Auch neuen Mitarbeitern aus anderen Verwaltungsbereichen oder der Wirtschaft („Quereinsteiger“) oftmals fremd sind. Das Seminar soll daher in erster Linie Grundlagenwissen des Verwaltungsverfahrensrechts und des Bauordnungsrechts vermitteln, bestehende Wissenslücken schließen.

Schwerpunkte:

  • Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde, Stellung im Verhältnis zu anderen Ordnungsbehörden (z. Bsp. Immissionsschutzbehörden, Ordnungsämter)
  • Grundbegriffe des Verwaltungsverfahrensrechts (Verfahrensbegriff, Verwaltungsakt, Bescheid, Verfahrensrechte der Beteiligten)
  • Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens (Antragstellung, Unterlagennachforderung, Bescheidung/Ablehnung, Erteilung von Befreiungen und Ausnahmen, Beteiligung Dritter)
  • Eingreifende Maßnahmen (Nutzungsuntersagungen, Baustellenstillegungen, Versiegelung, Beseitigungsanordnungen, Durchsetzung von Nebenbestimmungen; Vollstreckung)
  • Rechtsbehelfe, Anträge Dritter auf Einschreiten
  • Schadenersatzrisiken der Bauaufsichtsbehörde

Wer sollte dabei sein?

„Technische“ MitarbeiterInnen aus dem Baubereich
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die aus anderen Bereichen kommend im Baubereich „einsteigen“.
Was ist noch wichtig?

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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