Die rechtliche Stellung des Schulträgers

Das Verhältnis von Schulträgern zu Schulen, Land, Kommunalaufsicht, Schüler- und Elternvertretungen ist in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht sehr komplex. In diesem Seminar werden die von Schulträgern zu berücksichtigenden rechtlichen Grundlagen dargestellt und praxisorientiert anhand von Fällen mit Leben erfüllt.

Beschreibung

Worum geht es?

Das Niedersächsische Schulgesetz legt eine komplexe Zuständigkeitsverflechtung von Kommunen, Landkreisen und Land fest, wenn es um die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Schulen geht. Während das Land das Lehrpersonal und die "pädagogischen Kosten" trägt, ist der Schulträger für Liegenschaft, Ausstattung u.v.a.m. zuständig. Hierbei gibt es vielerlei Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten, derer man sich bewusst sein sollte.

Als Kehrseite der Pflicht zur Bereitstellung und Finanzierung von Schulen werden dem Schulträger zahlreiche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte bei Maßnahmen der Schule und des Landes eingeräumt. Der Schulträger darf hierbei allerdings nicht immer nur als Verwaltung tätig werden, auch die kommunalpolitischen Gremien sowie Eltern- und Schülerräte sind einzubinden.

Das Einführungsseminar soll Orientierung in dieser recht(lich) unübersichtlichen Gemengelage bieten und damit für die Zuständigen der kommunalen Ebene zu einem gelasseneren Umgang mit den verschiedenen Akteuren führen.

Schwerpunkte:

Grundlagen:
  • Die schulrechtlichen Regelungen zur Schulträgerschaft
  • Die kommunal- und haushaltsrechtlichen Regelungen zur Schulträgerschaft
  • Rechte des Schulträgers bei Entscheidungen der Schule und des Landes
  • Die Interessenvertretungen der Schüler/innen- und Elternschaft
  • Grundlagen der Schulentwicklungsplanung
Ausgewählte Einzelfragen:
  • Auswirkungen der inklusiven Schule für den Schulträger
  • Besonderheiten von Ganztagsschulen für den Schulträger
  • Schulträgerpersonal in Schulen
  • Erfahrungsaustausch zum Digitalpakt

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte sowie MitarbeiterInnen, die in Kommunen mit Aufgaben der Schulträgerschaft betraut sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Florian Schröder

Dr. Florian Schröder ist Jurist als Fachbereichsleiter und Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin der Stadt Einbeck. Daneben ist er als Dozent und Verfasser zahlreicher Aufsätze und Lehrbücher zum Schulrecht tätig (www.SchiLFs.de).

Kommende Termine

Termin:
26.09.2024, 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Florian Schröder
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR

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