Kommunalabgabenrecht – Aktuelle Rechtsfragen zur Ausgestaltung von Satzung und Kalkulation

Das Seminar erörtert aktuelle Rechtsfragen der Ausgestaltung von Satzungen und Gebührenkalkulationen anhand der Rechtsprechung des OVG Lüneburg.

Beschreibung

Worum geht es?

Die Kommunen erheben für die verschiedensten von ihnen zu erbringenden Leistungen auf der Grundlage des NKAG Benutzungsgebühren. Hierzu gehören z.B. Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Son-dernutzungsgebühren, Friedhofsgebühren oder Abwassergebühren. Ziel des Seminars ist es, den Teil-nehmerInnen, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des OVG Lüneburg, Kenntnisse des allgemeinen Satzungsrechts zu vermitteln und darüber hinaus anhand ausgewählter Fragestellungen Ein-blicke in spezielle Bereiche des Gebührenrechts zu geben. Ausführlich erläutert werden die Anforderun-gen der Rechtsprechung an den Aufbau der Gebührenkalkulation. Außerdem werden Hinweise zu ver-schiedenen Formalien rund um die Erhebung von Benutzungsgebühren gegeben, wie z.B. Ausfertigung und Bekanntmachung von Satzungen, Entstehen und Fälligkeit von Gebühren sowie Fortgelten und Voll-streckung von Gebührenbescheiden. Die Teilnehmer haben darüber hinaus die Möglichkeit, mit der An-meldung Interessenschwerpunkte mit praktischem Bezug anzugeben, die im Seminar bearbeitet werden

Schwerpunkte:

  • Aktuelle Rechtsprechung des OVG Lüneburg zu der Erhebung von Kommunalabgaben
  • Ausgestaltung der Satzung; Hinweise zu den notwendigen Bestandteilen, Gebührenmaßstab, Auswahl des Gebührenschuldners, Entstehen und Fälligkeit
  • Anforderungen an den Aufbau der Gebührenkalkulation und Abbruch des Kalkulationszeitraumes
  • Formalien: Beschlussfassung, Ausfertigung und Bekanntmachung
  • Erhebung der Gebühr: Fortgelten von Gebührenbescheiden, Dauerbescheide und öffentliche Bekanntmachung Vollstreckung von Gebührenbescheiden

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

LeiterInnen und MitarbeiterInnen von Kommunen, Eigenbetrieben, kommunalen Anstalten und Zweckver-bänden, die Benutzungsgebühren auf der Grundlage des NKAG erheben, sowie MitarbeiterInnen der Rechtsämter, Rechnungsprüfungsämter und Widerspruchsbehörden.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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