Das Störfallrecht im bauaufsichtlichen Vollzug

Ein Workshop zur Lösung von störfallrechtlichen Konflikten in der bauaufsichtlichen Praxis.

Beschreibung

Worum geht es?

Vor etwas über zwei Jahren hat das Störfallrecht auch in das niedersächsische Bauordnungsrecht Einzug gefunden. Merkmale sind Modifizierung der Baugenehmigungsfreiheit, Achtungsabstände, Öffentlichkeitsbeteiligungen, Informationspflichten sowie erweiterte Klagerechte.

Es ist ein komplexes Geflecht zwischen Störfall-, Planungs- und Bauordnungsrecht. Dadurch fällt es in der Praxis schwer, Lösungen für betroffene Bauprojekte zu finden. Für die bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren ergeben sich ganz neue Fragestellungen.

Schwerpunkte:

  • In welchen bauaufsichtlichen Verfahren ist das neue Störfallrecht zu berücksichtigen?
  • Wie werden betroffene Betriebsbereiche identifiziert und Achtungsabstände ermittelt?
  • Wie werden die „Störfallkonflikte“ bewältigt?
  • Wie und mit welchen Inhalten ist die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen?
  • Welche Konsequenzen kann eine fehlerhafte Verfahrenseinstufung haben?
  • Welche Informationszugangsrechte, bzw. Rechte zu deren gerichtlichen Durchsetzung bestehen?
  • Welche Relevanz haben noch der verwaltungsrechtliche Vertraulichkeitsgrundsatz sowie der Datenschutz?
  • Wie sehen „Störfall“-Festsetzungen in Bebauungsplänen, bzw. separate „Störfall“-Bebauungspläne aus?
  • Welchen Einfluss hat das Störfallrecht auf den Bestandsschutz auf bestehende Konfliktsituationen?
  • Praxisbezogene Beispiele

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die im Baubereich tätig sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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