Versorgungsansprüche für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Aufgrund der hohen Bedeutung für die persönliche Planung haben wir unser ISG-Programm mit einem Seminar zum Versorgungsrecht ergänzt. Exklusiv für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wird dieser Workshop angeboten, der von Herrn  Dombrowski, dem Leiter der Abteilung Beamtenversorgung bei der Niedersächsischen Versorgungskasse (NVK), gehalten wird.

Herr Dombrowski wird zunächst die „Beendigungstatbestände“ darstellen und anschließend die wesentlichen Grundsätze der HVB-Versorgung erläutern. Vom Beginn der Versorgungsansprüche bis hin zu Möglichkeiten und Grenzen des Hinzuverdienens reicht die Themenpalette. Immer wieder steht die Versorgung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Mittelpunkt der politischen Diskussion und in der Kritik, die insbesondere vom Bund der Steuerzahler vehement und verkürzt vorgetragen. Bestrebungen, die HVB-Versorgung abzuändern, konnten wir bislang abwehren.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Anregungen und Fragen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen

Zielgruppe:

Exklusiv für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

 

 

Referent:

Damian Dombrowski

Leiter Abteilung Beamtenversorgung,
Niedersächsische Versorgungskasse, Hannover

 

 

 

Themen:

Übergang vom aktiven Dienst in den Ruhestand

•                    Ablauf der Amtszeit

•                    Ausnahmetatbestände

 

Versorgungsrechtliche Auswirkungen

•                    Beginn und Entstehen des Versorgungsanspruchs

•                    Höhe der Versorgung

                     ruhegehaltfähige Dienstzeit

                     ruhegehaltfähige Dienstbezüge

•                    Sonderregelungen zum Ruhegehaltsatz

 

Ruhens- und Kürzungsvorschriften

•                    Rentenanrechnung

•                    Möglichkeiten und Grenzen von Hinzuverdiensten

•                    Auswirkungen des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen

 

Träger der Versorgungslast
(Solidargemeinschaft NVK oder Dienstherr)

 

 

   

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