Digitale Aktenführung 2019

Ohne elektronische Akten (E-Akte) und elektronische Vorgangsbearbeitung ist eine konsequente Verwaltungsmodernisierung nicht möglich. In der Praxis bestehen jedoch erheblich Unsicherheiten, wie Papieroriginale nach dem heutigen Stand der Technik rechtskonform in elektronische Dokumente überführt werden können.

Die Einführung der E-Akte und in diesem Zusammenhang auch das Ersetzende Scannen ist vor allem eine organisatorische Herausforderung. Der technischen Umsetzung (DMS) muss ein entsprechender Entscheidungsprozess vorgeschaltet werden.

Folgende Punkte sind dabei besonders relevant:
  • Papier vermeiden: Scannen ist gut, es ist aber immer nur die zweitbeste Lösung. Die beste Lösung ist erst gar nicht scannen zu müssen.  
  • Entscheidungsprozess zum Ersetzenden Scannen: Die Einführung der E-Akte und in diesem Zusammenhang auch das Ersetzende Scannen ist vor allem eine organisatorische Herausforderung. 
  • Exemplarische Schutzbedarfsanalyse: Stand der Technik und „Quasistandard“ für das Ersetzende Scannen ist zum jetzigen Zeitpunkt die TR-03138 Ersetzendes Scannen – die TR RESISCAN des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Vorgehensweise anhand einer Musterverfahrensbeschreibung

Beschreibung

In diesem Workshop erfahren Sie,

  • was sie vor der Einführung der E-Akte berücksichtigen müssen
  • wie sie in Ihrer Verwaltung am sinnvollsten vorgehen
  • wie Datenschutz und -Sicherheit berücksichtigt werden müssen
  • wie sie mit dem Bestand an Akten umgehen 
  • was das ersetzende Scannen ausmacht
  • welche Dokumente gescannt und welche NICHT vernichtet werden dürfen
  • alles über den Scanprozess
 

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