Wasserkonzessionsvergabeverfahren

Spätestens nach der Novelle der §§ 46 ff. EnWG ist vielen Kommunen bekannt, wie hoch komplex und zeitaufwändig sich die Vergabe einer Strom- oder Gaskonzession gestalten kann. Lange wurde der Themenbereich der Wasserkonzessionsvergaben etwas stiefmütterlich behandelt. Dabei laufen auch in diesem Bereich in den nächsten Jahren vermehrt die häufig vor mehreren Jahrzehnten abgeschlossen Konzessionsverträge aus.

Die Veröffentlichung des Hinweispapieres der Landeskartellbehörde Niedersachsen zur Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen im April diesen Jahres gibt Anlass dazu, sich auch mit der Vergabe der Wasserkonzession genauer auseinanderzusetzen. In dem vorliegenden Seminar erfahren die Teilnehmer, welche rechtlichen Grundlagen im Bereich Wasser Anwendung finden und welche Ausnahmetatbestände vorliegen müssen, um eine sehr viel weniger aufwändige „freihändige“ Vergabe durchführen zu können. Hierzu sollen auch die Ausführungen im Hinweispapier der Landeskartellbehörde genauer unter die Lupe genommen werden.

Darüber hinaus behandelt das Seminar die einzelnen Schritte eines Wasserkonzessionsvergabeverfahrens, soweit notwendig, und beleuchtet einzelne Punkte, die aufgrund der abweichenden Rechtslage weniger streng durch die vergebende Stelle eingehalten werden müssen, als bei der Vergabe einer Strom- oder Gaskonzession. Auch werden einzelne umstrittene Inhalte aus Wasserkonzessionsverträgen herausgestellt um innerhalb der rechtlichen Vorgaben die bestmögliche Ausgestaltung für die Kommune zu gewährleisten. Abschließend soll ein kurzer Blick auf die bestehenden Möglichkeiten der rechtlichen Überprüfung von Wasserkonzessionsverfahren geworfen und einzelne Aspekte der aktuellen Rechtsprechung angeschnitten werden.

Durch den Besuch dieses Seminars erhalten Mitarbeiter von Kommunen und Wasserversorgern, deren Wasserkonzessionsverträge in den nächsten Jahren auslaufen, das erste grundlegende Rüstzeug um die Herausforderung „Wasserkonzessionsvergabeverfahren“ rechtssicher meistern zu können

Beschreibung

Zielgruppe:
Bürgermeister/-innen und weitere Führungskräfte, die sich umfassend informieren wollen
 
 
Referenten:
RA Christian Heine, LL.M

RAin Kerstin Chilla, beide sind tätig bei Göken Pollack und Partner, Wirtschaftsprüfung und Beratung
 
 
Themen:

 

 

 

 

 
A. Rechtliche Grundlagen

I.              Hinweispapier Landeskartellbehörde

II.            Kein Anwendungsbereich der §§ 46 ff. EnWG

III.           Kartellrechtliche Vorgaben aus §§ 31 ff. GWB

IV.          Konzessionsvergabe-RL 2014/23EU (KVR)

V.            Konzessionsvergabeverfahren nach Unionsprimärrecht

VI.          Ausnahmetatbestände

a.    Fehlende Binnenmarktrelevanz

b.    Inhouse-Vergabe gemäß § 108 GWB

c.    Interkommunale Zusammenarbeit

d.    Unwesentliche Vertragsänderungen

e.    Ausschließlichkeitsrecht

 

 

B. Durchführung Wasserkonzessionsvergabeverfahren

I.              Grundsätze des Auswahlverfahrens

II.            Neutralitätsgebot

VII.         Verfahrensablauf

a.    Anforderung Netzdaten

b.    Bekanntmachungspflichten

c.    Einbindung kommunaler Gremien

d.    Erstellung Verfahrensunterlagen

e.    Auswahlkriterien und Gewichtung

f.     Auswertung

g.    Auswahlentscheidung

h.    Anmeldung Kartellbehörde

III.           Übertragung Wassernetz

a.    Allgemeine Vorgehensweise und Herausforderungen

b.    Ermittlung Netzkaufpreis

 

C. Ausgewählte Inhalte Wasserkonzessionsverträge

II.            Grenzen des Nebenleistungsverbot

a.    Kommunalrabatt

b.    Unentgeltliche Löschwasserversorgung

c.    Sonstige Leistungen

III.           Abstimmung Baumaßnahmen

a.    Oberflächenwiderherstellung und Gewährleistung

b.    Folgepflichten/Folgekosten

IV.          Endschaftsregelungen

V.            Vertragslaufzeiten

 

D. Rechtsschutz Wasserkonzessionsvergabeverfahren

I.              Möglichkeiten gerichtlicher Überprüfung

II.            Aktuelle Rechtsprechung

 

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