Grundlagen der Kommunalabgabenhaftung

Oft können Kommunalabgaben – egal ob Steuern, Gebühren oder Beiträge – nicht beigetrieben werden. Wie kommt die Kommune dann an ihr Geld?

Beschreibung

Worum geht es?

Oft können Kommunalabgaben – egal ob Steuern, Gebühren oder Beiträge – nicht beigetrieben werden, sei es, dass der Schuldner nicht mehr leistungsfähig ist, sei es, dass ein Unternehmen im Zuge einer „Firmenbestattung“ ohne Insolvenzverfahren verschwunden ist. Wie kommt die Kommune dann an ihr Geld?

Im Seminar werden neben den rechtlichen Grundlagen der Haftung auch die wesentlichen Verfahrensschritte und Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden beleuchtet. Gewinnen Sie in nur einem Tag einen Überblick über die Grundlagen der Kommunalabgabenhaftung und diskutieren Sie praxisrelevante Fragen und Probleme lösungsorientiert mit dem Referenten und unter sachverständigen Kolleginnen und Kollegen.

Schwerpunkte:

  • Die Haftung von ehemaligen Geschäftsführern, Vorständen und ähnlichen Personen
  • Die Haftung von Grundstücken für Abgaben
  • Die Erstellung rechtssicherer Haftungsbescheide
  • Der „Wettlauf der Gläubiger“, insbesondere mit den Finanzämtern
  • Sachliche Voraussetzungen der Abgabenhaftung
  • Verfahren bei Erlass von Haftungsbescheiden
  • Vollstreckung von Haftungsbescheiden, Rechtsschutz

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von kommunalen Steuer- und Kassenämtern, Mitarbeiter(innen) von Zweckverbänden mit eigener Beitragserhebung, Mitarbeiter(innen) der Rechtsämter und Widerspruchsbehörden.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Referenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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