Feuerwehren: EhrenbeamtInnen als VerwaltungsvollzugsbeamtInnen

Feuerwehrkräfte müssen im Einsatzfall in die Rechte Dritter eingreifen oder gar gewaltsam vorgehen. Wie man dieser großen Verantwortung rechtskonform gerecht werden kann, das zeigt dieses Seminar auf und schafft damit die fachliche Voraussetzung zur Bestellung als VerwaltungsvollzugsbeamtInnen.

Beschreibung

Worum geht es?

Feuerwehreinsatzkräfte greifen im Rahmen der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben in vielfältiger Weise in Grundrechte Dritter ein und setzen ihre Maßnahmen und Anordnungen ggf. auch gewaltsam durch. Für die Rechtmäßigkeit ihres Handelns müssen sie selbst einstehen. Deshalb ist es wichtig, Befugnisse und Grenzen ihres Handelns zu kennen.

Die Dozentin stellt die rechtlichen Anforderungen an das Verhalten von Feuerwehreinsatzkräften (Freiwillige Feuerwehr, insbesondere Ehrenbeamte und Berufsfeuerwehr) nach Niedersächsischem Brandschutzgesetz (NBrandSchG) und der Niedersächsischen VollzugsbeamtenVO in Verbindung mit dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) anhand praktischer Beispiele aus dem Berufsalltag und aus der Rechtsprechung dar.

Das Seminar schafft die fachliche Voraussetzung, um die TeilnehmerInnen, die EhrenbeamtInnen bei der Feuerwehr sind, zu VerwaltungsvollzugsbeamtInnen zu bestellen. Die TeilnehmerInnen erhalten entsprechende Teilnahmebescheinigungen.

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Stadt- und GemeindebrandmeisterInnen und OrtsbrandmeisterInnen der Freiwilligen Feuerwehren, Mitglieder der Stadt- und Ortskommandos.

Beamt/innen der Berufsfeuerwehren und der Hauptberuflichen Wachbereitschaften.

Führungskräfte und MitarbeiterInnen von Kommunalverwaltungen, die für die Feuerwehren zuständig sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

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