Die Kreisumlage hat in der praktischen Betrachtung jahrelang ein Schattendasein gefristet. Doch zuletzt hat dieses Thema – ausgelöst durch die aktuelle Rechtsprechung des Bun-desverwaltungsgerichts –außerordentliche Aktualität erfahren. Dass und wie sie insbe-sondere mit den Ansprüchen der Kommunen im Hinblick auf den kommunalen Finanzaus-gleich gegenüber dem Land Anwendung findet, soll neben einem Überblick über die aktu-elle Rechtsprechung und Handhabungshinweisen in diesem Seminar beleuchtet werden.
Beschreibung
Worum geht es?
Das Recht der Kreisumlage hat durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Aktualität gewonnen. Städte und Gemeinden und der Landkreis stehen sich bei Festsetzung der Kreisumlage gleichberechtigt gegenüber. Was dies bedeutet, soll erläutert werden. Dargelegt werden soll gleichzeitig, was sich daraus für die Kommunen ergibt, wenn es darum geht, die Kreisumlagemasse zu bestimmen, den Kreisumlagesatz festzulegen, kurz, eine rechtlichen Anforderungen entsprechende Haushaltssatzung zu beschließen.
Das Recht des kommunalen Finanzausgleichs kommt hinzu. Es wirkt unmittelbar auf die finanzielle Situation der Kommunen – auf der gemeindlichen wie der kreislichen Ebene – ein. Welche Anforderungen die Rechtsprechung insbesondere der Landesverfassungsgerichte an einen verfassungsgemäßen kommunalen Finanzausgleich stellt, soll im Rahmen dieses Seminars auch anhand praktischer Beispiele erläutert werden.
Schwerpunkte:
- Die Anforderungen an den kommunalen Finanzausgleich
- Das Gebot finanzieller Mindestausstattung
- Die Kreisumlagerechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
- Das Vorgehen des Landkreises und der Gemeinden bei Ermittlung und Festsetzung der Kreisumlage
- Rechtsschutz und Kommunalfinanzierung
- Die Anfechtung von Kreisumlagebescheiden
- Kommunale Verfassungsbeschwerde als Mittel kommunaler Interessenwahrnehmung?