Feuerwehrgebührenkalkulation in Niedersachsen (Online-Seminar - 4 Std.)

Das Seminar gibt eine Einführung zur rechtmäßigen Feuerwehrgebührenkalkulation in Niedersachsen. Neben den gesetzlichen Grundlagen werden die betriebswirtschaftlichen Kalkulationsmethoden erläutert. Weiter werden die typischen Arbeitsschritte einer Feuerwehrgebührenkalkulation dargestellt. Außerdem werden Gestaltungsspielräume erläutert, die sich aus der Methodik einer Gebührenkalkulation ergeben.

Beschreibung

Worum geht es?

In Niedersachsen sind Feuerwehreinsätze vom Grundsatz her unentgeltlich, jedoch werden den Kommunen durch § 29 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und Hilfeleistungen der Feuerwehr (NBrandSchG) eine Reihe von Tatbeständen an die Hand gegeben, um Feuerwehreinsätze und Auslagen abzurechnen. Danach können insbesondere für Fehlalarme, vorsätzlich herbeigeführte Einsätze und freiwillige Einsätze und Leistungen Feuerwehrgebühren und Auslagen erhoben werden.

Wie bei allen Benutzungsgebühren nach § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), setzt die rechtmäßige Erhebung von Feuerwehrgebühren eine regelmäßige Gebührenkalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen voraus.

Im Rahmen des Seminars wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung in Niedersachsen eingegangen. In den letzten Jahren hat es aufgrund der veränderten Rechtslage verschiedene grundlegende Urteile gegeben, die sich auf die Abrechnungspraxis sowie die Kalkulation auswirken.

Gerne können Sie vorab Ihre Fragen mailen, die dann an den Dozenten weitergeleitet werden.

Schwerpunkte:
  • Rechtliche Grundlagen für die Kalkulation von Feuerwehrgebühren in Niedersachsen
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Kalkulation von Feuerwehrgebühren
  • Verfahrensschritte für die Durchführung einer Gebührenkalkulation und die Ermittlung der benötigten Daten
  • Mindestinhalt einer Feuerwehrgebührensatzung
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Feuerwehrgebührenkalkulation
  • Möglichkeit für Fragen der Teilnehmer

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Kalkulation von Feuerwehrgebühren betraut sind oder in deren Bereich Feuerwehrgebühren erhoben werden. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Brandschutz/Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Finanzwesen/Kämmereiverwaltung.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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