Vertiefung: Niedersächsisches Besoldungsrecht 2017

Das Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts, zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Das Besoldungsrecht wurde unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung und höchstrichterlicher Rechtsprechung für Niedersachsen umfassend in einem Gesetzeswerk geregelt. Es führt im Rahmen einer Vollregelung das bisherige Bundes- und Landesbesoldungsrecht zu einem neuen niedersächsischen Besoldungsgesetz zusammen.

Mit dem Gesetz wurden die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten „Altersdiskriminierung“ im Besoldungsrecht umgesetzt. Damit wurde das bisher als Besoldungskriterium maßgebliche Besoldungsdienstalter zu Gunsten eines Systems abgelöst, das an der jeweiligen beruflichen Erfahrung der Beamtin oder des Beamten ausgerichtet ist. Der Aufstieg in den Stufen der Grundgehaltstabellen der Besoldungsordnungen A und R richtet sich künftig nach den tatsächlich abgeleisteten Dienst- und anzuerkennenden Erfahrungszeiten, ohne dass eine Abhängigkeit zum Lebensalter hergestellt wird. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung wurde die Umstellung auf das Erfahrungsstufen-System mit Rückwirkung zum 1. September 2011 festgelegt. Dies hat in der Praxis zur Folge, dass sämtliche Einstellungen im Zeitraum von September 2011 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes auf eine (günstigere) Zuordnung zum alten oder neuen System überprüft werden müssen. Zum 31. August 2011 bereits eingestellte Beamtinnen und Beamte werden rückwirkend der Erfahrungsstufe zugeordnet, die ihrer vormaligen Stufe nach dem Besoldungsdienst- bzw. Lebensalter entspricht.

Weitere Verbesserungen insbesondere für den kommunalen Bereich ergeben sich aus der Streichung der Stellenobergrenzenregelungen sowie der Regelung zu den Prämien und Zulagen für besondere Leistungen, die künftig in der Praxis eine Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten bei der Leistungsbezahlung ermöglicht.

Das Seminar zum neuen niedersächsischen Besoldungsrecht stellt die mit diesem Gesetz eingeführten Änderungen vor und beinhaltet die Schwerpunkte „Umstellung auf das Erfahrungsstufen-System“ und aktuelle Rechtsprechung zum Thema „Alimentation“. 

Abschließend werden aktuelle Fragen aus dem Teilnehmerkreis, die sich aus der Anwendung des Gesetzes ergeben haben, beantwortet. Gerne können Sie dazu, Ihre Fragen / Fälle vorab an uns mailen; sie werden dann umgehend an die Referenten weitergeleitet werden.

Beschreibung

Zielgruppe:
Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen, die sich mit dem Besoldungsrecht beschäftigen.
 
 
Referenten:
Dr. Dirk Blissenbach, Referent im Niedersächsischen Finanzministerium
Corinna Kuhny, Referatsleiterin im Niedersächsischen Finanzministerium

 
Themen:
 
Anlass der grundlegenden Reform
Wichtige Änderungen
„Altersdiskriminierung“ und Folgen
Erfahrungsstufen-System
Gekippte Stellenobergrenzen
Prämien und Zulagen: Gleichbehandlung
Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen
Offene Fragen und Antworten

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