Umsetzung der europäischen Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO)

Die EU-DSGVO ist bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Aufgrund von Übergangsfristen ist sie ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dies gilt unabhängig von teilweise noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene.

Erfahren Sie, welche Neuerungen in der kommunalen Praxis umzusetzen sind und wie Sie sich jetzt darauf vorbereiten sollten. Hierzu erhalten Sie eine Checkliste, um die komplexe Materie der Reihe nach rechtssicher aufzubereiten. Es wird die Frage beantwortet, ob und wie ein Informationssicherheitsmanagementsystem die Umsetzung der EU-DSGVO unterstützen kann.

Zudem wird ein allgemeiner Ablaufplan dargestellt, der sowohl den rechtlichen als auch tatsächlichen Anforderungen genügt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

Beschreibung

Zielgruppe:
Alle Führungskräfte und Mitarbeiter, die in diesem sensiblen Bereich tätig sind
 
 
Referenten:

Marion Albrecht, Rechtsanwältin für IT-Recht, Kanzlei Klein.Offenhausen.Wolf, Hannover

Dieter Olowson, Geschäftsführer, Olowson, Fritz + Partner, Northeim


Moderation:

Ulrich Mahner, Referatsleiter, Niedersächsischer Städtetag
 
 
Themen:

Rechtliche Grundlagen der gesetzlichen Änderungen
Wer ist betroffen?
Umsetzungsfristen
Welche Alternativen sind möglich?
Verantwortungsbereiche
Was muss ich als Kommune tun? —> Checkliste
Allgemeiner Ablaufplan für die Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen

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