Workshop: Das neue Datenschutzrecht in der kommunalen Bau- und Umweltverwaltung

Was müssen wir tun?

Nach einer zweijährigen Übergangszeit ist zum 25.05.2018 die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Schlagworte sind Stärkung der Bürgerrechte, mehr Transparenz …, aber auch zunehmende Komplexität.

Auf Bundesebene wurden bereits in 2017 die notwendigen Anpassungen des Bundesdatenschutzrechts veröffentlicht. Der niedersächsische Landtag konnte dagegen erst am 16.05.2018 die erforderliche Änderung des Landes-Datenschutzgesetzes sowie notwendiger Folgeänderungen in den Fachgesetzen beschließen.

Auf jeden Arbeitsplatz in der Kommunalverwaltung ist Datenschutz zu beachten, sei es im Genehmigungsverfahren, bei Vergaben von (Bau-)Aufträgen, bei Sachverhaltsermittlungen, dem Führung von Verzeichnissen oder bei „bloßen“ Auskunftsbegehren von Bürgerinnen und Bürgern.

Daraus ergibt sich nicht nur die Aktualität sondern auch die hohe Relevanz.

In diesem Seminar soll das Thema speziell für die verschiedenen Bereiche der kommunalen Bau- und Umweltverwaltung analysiert und Hilfen für die Umsetzung und die tägliche Praxis gegeben werden. Insbesondere stehen folgende Schwerpunkte im Vordergrund:

  • Welcher Anlass besteht für die Novellen und welche Ziele werden damit verfolgt?
  • Welche neuen Anforderungen bestehen?
  • Welche Aufgaben und welche Verantwortung haben die einzelnen Akteure?
  • Wie sehen Verfahrensverzeichnisse aus und welche Dokumentationspflichten bestehen?
  • Welche technischen oder organisatorischen Maßnahmen sind zu ergreifen?
  • Wie wird der Datenschutz bei Sachverhaltsermittlungen gewährleistet?
  • Wie wird der Datenaustausch mit beteiligten internen und externen Stellen gestaltet?
  • Welche Ansprüche und Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger?
  • Wie werden Mitarbeiter sensibilisiert?
  • Welche Konsequenzen haben mögliche Fehler oder Versäumnisse?
  • Praktische Übungen

 

Ein wichtiger Block ist der Erfahrungsaustausch, der es den Teilnehmern ermöglicht, eigene Fälle zur Diskussion zu stellen und praxisgerechte Lösungen mit nach Hause nehmen zu können. Senden Sie uns diese bitte vorab per E-Mail zu. Wir werden sie dann umgehend an den Referenten zur Behandlung im Seminar weiterleiten.

Beschreibung

Zielgruppe:

Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen, die in den kommunalen Bau- und Umweltverwaltung tätig sind, Architekten und Ingenieure sowie Rechtsanwälte

 

 

Referenten:

Rechtsanwalt Jürgen Toppe, Coesfeld, langjähriger interner und externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Auditor (TÜV), Lehrbeauftragter an der Fachhochschule SüdWestfalen

 

Dipl.-Ing. (TU) u. M.B.Eng Harald Toppe, Braunschweig,

langjähriger Leiter einer unteren Bauaufsichtsbehörde, heute Referent für baufach- und umwelttechnische Grundsatzfragestellungen; Lehrbeauftragter für öffentliches Baurecht an der Techn. Universität Braunschweig

 

 

 

Themen:

 

 

A)    Grundlagen des Datenschutzrechts, u.a.

·         Wesentliche Neuerungen der DS-GVO

·         Verhältnis der nationalen Regelungen und Zusammenspiel mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

·         Definition personenbezogener Daten

·         Anforderungen an die Datenverarbeitung

- Rechtmäßigkeit

- Transparenz / Informationspflichten

- Sicherheit der Verarbeitung

- Privacy by Design und Default

- Auftrags(daten)verarbeitung

- Rechenschaftspflicht

·         Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO

-Sicherstellung der Betroffenenrechte,

-Datenportabilität

·         Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

·         Umgang mit Datenschutzverletzungen

·         Sanktionen

·         Anforderungen an Behörden zur Herstellung von Compliance

·         die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten

 

 

 

B)    Datenschutz in der kommunalen Bau- und Umweltverwaltung, u.a.

·         Ergänzende Bestimmungen im Fachrecht

·         Bestandsaufnahme vorhandener Daten

·         Festlegung technische und organisatorische Maßnahmen

·         Beteiligung öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen

·         Erstellung von Verfahrensverzeichnissen

·         Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

·         Datenschutzfolgenabschätzung

·         Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 


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