Kommunalrecht: Die Organzuständigkeiten nach NKomVG
Worum geht es?
Das NKomVG weist den drei kommunalen Organen, Rat, Verwaltungsausschuss und HauptverwaltungsbeamtIn, Aufgaben und Kompetenzen zu und regelt damit auch die „Machtverhältnisse“ grundsätzlich. Vieles ist dadurch grundsätzlich abschließend festgelegt. Jedoch eröffnet das Gesetz auch Bereiche, die individuell z.B. durch Hauptsatzung oder Geschäftsordnung geregelt werden können. Außerdem gibt es eine „Grauzone“, Interpretationsspielräume, die jedes Gesetz bietet.Selbst wenn das grundsätzliche Verhältnis zwischen den Akteuren unbelastet ist, entsteht bei Beratungen und Beschlussfassungen regelmäßig die Frage, welches Organ die jeweilige Angelegenheit beschließen „darf“. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsrecht kennt allgemeine und spezielle Zuständigkeiten, die jeweils ausführlich dargestellt werden.
Schwerpunkte:
- Ausschließliche Zuständigkeiten des Rates
- Zuständigkeiten des VA
- HVB-Zuständigkeiten – wofür ist die / der HVB zuständig
- Weitere Inhalte sind Delegationsmöglichkeiten, Vorbehalts- und Vorlagebeschlüsse
Wer sollte dabei sein?
Führungs- und Fachkräfte, die mit kommunalrechtlichen Fragen befasst sind.Was ist noch wichtig?
Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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