Was gilt als Investition, was als Instandhaltung? Die Antwort auf diese Frage steckt voller Tücken. Dabei geht es nicht nur um „buchhalterische Fehler“, sondern vor allem um die Auswirkungen auf die städtischen Finanzen. Denn ob der Ergebnis- oder der Finanzhaushalt betroffen ist, hat erhebliche Konsequenzen für die Haushaltsplanung.
Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen ebenso wie Hinweise für die praktische Umsetzung.
Worum geht es?
Fehleinschätzungen bei der Beurteilung, wo, bzw. wie etwas zu verbuchen ist, können im Nachgang ggf. noch große Auswirkungen auf die bestehende Haushaltsplanung haben. Es soll vermittelt werden, was Investitionen und Instandhaltungen sind, welche Abgrenzungskriterien es gibt und welche Auswirkungen die Einschätzung der Maßnahme für die Haushaltsplanung bzw. Bilanzierung hat – auch bei einer Fehleinschätzung.
Ziel ist es, dass die TeilnehmerInnen selbständig eine sichere buchhalterische Abgrenzung zwischen Investitionen und Instandhaltungen vornehmen können, um diese in der Praxis in der heimischen Verwaltung eigenständig umsetzen zu können.
Schwerpunkte:
- Grundzüge des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens (inkl. allgemeine Grundbegriffe und Komponenten)
- Abgrenzung von Investition und Instandhaltungen in der kommunalen Doppik
- Erfassung von Instandhaltungsaufwendungen und Instandhaltungsrückstellungen in der Buchhaltung
- Erfassen von investiven Maßnahmen in der Buchhaltung
- Praktische Übung anhand von Geschäftsvorfällen
- Rückstellungen vs. Haushaltsreste
Wer sollte dabei sein?
- Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus Buchhaltung und Kasse, HaushaltssachbearbeiterInnen
- Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus dem Baubereich sowie aus Rechnungsprüfungsämtern
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.