Die Innenbereichsreglung in § 34 Baugesetzbuch ist in der Praxis die zentrale Vorschrift für die Zulassung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich. Die Anwendung dieser Planersatzvorschrift, die bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahr 1960 eigentlich nur als Übergangsvorschrift gedacht war, bereitet nach wie vor Schwierigkeiten und wirft immer wieder Abgrenzungsfragen auf, die die obergerichtliche Rechtsprechung beschäftigen!
Worum geht es?
Wie ist der Innenbereich vom Außenbereich abzugrenzen? Liegt ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vor? Fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein? Hat ein geplantes Einzelhandelsvorhaben schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche?
Zu diesen und weiteren Fragen sollen Ihnen im Seminar anwendbare Entscheidungskriterien für die Praxis an die Hand gegeben werden.
Schwerpunkte:
- Kurzer Ausblick: Geplante Änderungen bei § 34 BauGB im Hinblick auf die BauGB-Novelle 2020
- Zulassung von Vorhaben nach § 34 Absatz 1 BauGB
- Zulassung von Vorhaben nach § 34 Absatz 2 BauGB („faktische Baugebiete“)
- Ausnahmen für Urbane Gebiete nach § 6a BauNVO, Besondere Wohngebiete nach § 4a BauGB
- Ausnahmen vom Einfügensgebot (§ 34 Absatz 3a BauGB)
- Einzelne Anwendungsvoraussetzungen
- Ermessen der Bauaufsichtsbehörde
- Sonderregelung nach § 34 Absatz 3 BauGB im Hinblick auf die besondere Bedeutung für den Einzelhandel
- Innenbereichssatzungen
- Anwendungsbereich und Anforderungen
- Aufstellungsverfahren
- Rechtsschutz im Anwendungsbereich des § 34 BauGB
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte sowie MitarbeiterInnen aus allen mit dem Öffentlichen Baurecht befassten planerischen und technischen Verwaltungseinheiten einschließlich der Rechtsämter.
Was ist noch wichtig?
Für die Teilnahme am Seminar wird das Bereithalten einer aktuellen Text-Ausgabe zum BauGB empfohlen.
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Onlineplattform zoom.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.