Der Betrieb eines Friedhofs, insbesondere seine Ausgestaltung und seine Benutzung, werden üblicherweise in der Friedhofssatzung geregelt. Deren Erlass ist Aufgabe der Gemeinde (Stadt, Samtgemeinde) als Trägerin des Friedhofs. Inzwischen sind viele bestehende Satzungen „in die Jahre gekommen“ und sollten auf Aktualität und Rechtssicherheit (Novellierung des Bestattungsgesetzes 2019!) überprüft werden.
Worum geht es?
Inhaltlich muss eine Friedhofssatzung nicht nur den allgemeinen gesetzlichen und bestattungsgesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern sie soll auch auf die Bedürfnisse der Bürger/innen eingehen und nicht zuletzt die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Friedhofsbetrieb schaffen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie anspruchsvoll es ist, eine den zeitgemäßen Anforderungen entsprechende Friedhofssatzung zu gestalten. Die sich stark wandelnden Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürgern von einem zeitgemäßen Angebot an Grabstellen stellt für die Gemeinden (Städte, Samtgemeinden) als Friedhofsträger eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt die wachsende Beliebtheit von Waldfriedhöfen. Außerdem hat die Novellierung des Bestattungsgesetzes zum Jahresbeginn 2019 einschneidende Änderungen für den Friedhofsbetrieb mit sich gebracht.
Das Bestattungsgesetz Niedersachsen regelt die Friedhofsträgerschaft und enthält eine Reihe – zum Teil neuer – Anforderungen an den Friedhof und an die Friedhofssatzung. Zu nennen sind hier insbesondere die Zulässigkeit von Gruften und Mausoleen, den zu beachtenden Umweltschutz, die Pflicht zur Umsetzung des Verbots der Verwendung von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit, die Mindestruhezeiten und die Zulassung von Umbettungen.
Alle diese Fragestellungen werden in diesem Seminar ausführlich erörtert und exemplarisch anhand von Regelungen in Friedhofssatzungen dargestellt. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der TeilnehmerInnen behandelt.
Schwerpunkte:
- Welche Regelungen umfasst das Friedhofsrecht Niedersachsen?
- Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für den Friedhof und seine Satzung?
- Welche Bestattungsarten und welche Grabarten sind in Niedersachsen zulässig?
- Können Grabstätten aus mehreren Gräbern bestehen?
- Sollten Friedhofsgebühren in der Friedhofssatzung geregelt werden?
- Welche Maßnahmen sind zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu treffen?
- Welche Umweltschutzvorgaben sind auf einem Friedhof einzuhalten?
- Wie lassen sich Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit verhindern?
- Wie wirkt sich die gesetzliche Mindestruhezeit auf die Friedhofssatzung aus ?
- Welche Regelungen sind zur Umbettung notwendig und sinnvoll?
- In welchem Zeitraum sind überholte Satzungsbestimmungen anzupassen?
Wer sollte dabei sein?
LeiterInnen und MitarbeiterInnen der Rechts-, Ordnungs- und Sozialämter, sowie der Friedhofsverwaltungen
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
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