Leistungen wie Straßenreinigung, Sporthallennutzung, Friedhofswesen, Wasser- und Abfallentsorgung, die in gebührenrechnenden Einrichtungen erbracht werden, sind für viele Kommunen eine Herzensangelegenheit. Doch wie kommt dieser Preis zu Stande? Und geht dort alles mit rechten Dingen zu?
Worum geht es?
Die Kalkulation von Gebühren auf Basis des Kommunalabgabengesetzes und betriebswirtschaftlicher Instrumente stellt eine Herausforderung für die Kommunen dar. Die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorschriften wird vom Gesetzgeber kaum thematisiert. In diesem Seminar werden Sie befähigt, kommunale Gebührensatzungen und die dazugehörigen Kalkulationen nachzuvollziehen und zu prüfen.
Neben sicheren Kenntnissen des Gebührenrechtes erlernen Sie die rechtssichere Berechnung von Gebühren nach NKAG, da hier alle betriebswirtschaftlichen – also auch die kalkulatorischen – Kosten einzurechnen sind. An ausgewählten praktischen Fällen wird die Prüfung von Gebührensatzungen und -kalkulationen geübt. Ebenso wird die aktuelle Rechtsprechung in ausgewählten praktischen Anwendungsbereichen dargestellt.
Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
- Kommunalpolitische Bedeutung der Gebühren
- Verwaltungsgebühren
- Benutzungsgebühren (Rechtsgrundlagen, Pflichtgebühren, freiwillige Gebühren,
- Verbot der Kostenüberschreitung, Gebot der Kostendeckung, Kostenumfang, Gebührenhöhe, Übungsaufgaben)
- Kalkulatorische Ermittlung von Gebühren auf der Grundlage einer Kostenrechnung
- Besonderheiten bei der Berechnung von Gebühren nach NKAG
- Ermittlung Gemeinkosten
Wer sollte dabei sein?
MitarbeiterInnen der Rechnungsprüfungsämter und der Kommunalaufsicht
Was ist noch wichtig?
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Referenten.
Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.
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