Hybrid-Seminar: Fürsorge und Schadensersatz im Beamtenverhältnis

Die BeamtInnen einerseits, die öffentliche Dienstherren andererseits sind gelegentlich enttäuscht über das Verhalten der jeweils anderen Seite im Dienst- und Treueverhältnis.

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Wenn der Vorwurf von Pflichtverletzungen im Raum steht, klären gesetzlich ausgestaltete Disziplinar- und Verwaltungsverfahren die Rechtslage. Geht es um schuldhaftes Handeln, müssen Dienstvorgesetzte auch prüfen, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Andererseits können sich BeamtInnen auf den Fürsorgegrundsatz (§ 45 BeamtStG) und zahlreiche, nicht immer gesetzlich ausformulierte Ansprüche gegen den Dienstvorgesetzten berufen und in bestimmten Fällen ihrerseits Schadensersatz begehren. Das Seminar gibt einen Überblick über die zu Haftungsfragen ergangene Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen zum rechtssicheren Umgang mit Fürsorgeansprüchen und zur Bearbeitung von Regressverfahren.

Schwerpunkte:

  • Fürsorgepflicht des Dienstherrn und gesetzliche Ausgestaltungen, Rechtsschutzgewährung bei zivil- und strafrechtlicher Verteidigung, Ersatzpflicht des Dienstherrn für Schäden des Beamten
  • Schadensersatzpflicht des Beamten bei Pflichtverletzungen (Art. 34 S. 2 GG, § 48 BeamtStG) – Grundlagen und Beispiele
  • Schadensersatzpflicht des Dienstherrn bei Pflichtverletzungen aus dem Beamtenverhältnis und aus Amtshaftung – Grundlagen und Beispiele
  • Kausalitätsfragen und Schadensermittlung, Verwaltungsverfahren, prozessuale Durchsetzung vor den ordentlichen und Verwaltungsgerichten

Wer sollte dabei sein?

Angesprochen sind LeiterInnen und MitarbeiterInnen von Personal- und Rechtsabteilungen der Kommunen und Hauptverwaltungsbeamte und MitarbeiterInnen der Kommunalaufsichtsbehörden.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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