Bauordnungsrecht für TechnikerInnen und QuereinsteigerInnen

Bauaufsichtsbehörden zählen zu den klassischen Bereichen der Ordnungsverwaltung. Einerseits dienen Sie dem Bauherrn dazu, Bebauungswünsche zu realisieren (Genehmigungserteilung). Andererseits überwachen sie auch die Ausführung von Bauvorhaben entsprechend den baurechtlichen Vorgaben und wachen auch sonst über die Sicherheit baulicher Anlagen im Interesse Einzelner und der Allgemeinheit

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Der Tätigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörden erfordert neben der genauen Kenntnis von bautechnischen Zusammenhängen, die in der Regel Bauingenieuren und anderen Fachleuten zukommt, diverse Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts und des materiellen Baurechts, die in der Ausbildung von Baufachleuten so kaum vermittelt werden. Auch neuen Mitarbeitern aus anderen Verwaltungsbereichen oder der Wirtschaft („Quereinsteiger“) oftmals fremd sind. Das Seminar soll daher in erster Linie Grundlagenwissen des Verwaltungsverfahrensrechts und des Bauordnungsrechts vermitteln, bestehende Wissenslücken schließen.

Schwerpunkte:

  • Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde, Stellung im Verhältnis zu anderen Ordnungsbehörden (z. Bsp. Immissionsschutzbehörden, Ordnungsämter)
  • Grundbegriffe des Verwaltungsverfahrensrechts (Verfahrensbegriff, Verwaltungsakt, Bescheid, Verfahrensrechte der Beteiligten)
  • Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens (Antragstellung, Unterlagennachforderung, Bescheidung/Ablehnung, Erteilung von Befreiungen und Ausnahmen, Beteiligung Dritter)
  • Eingreifende Maßnahmen (Nutzungsuntersagungen, Baustellenstillegungen, Versiegelung, Beseitigungsanordnungen, Durchsetzung von Nebenbestimmungen; Vollstreckung)
  • Rechtsbehelfe, Anträge Dritter auf Einschreiten
  • Schadenersatzrisiken der Bauaufsichtsbehörde

Wer sollte dabei sein?

„Technische“ MitarbeiterInnen aus dem Baubereich
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die aus anderen Bereichen kommend im Baubereich „einsteigen“.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Sven Kreuter

Dr. Sven Kreuter ist seit 2006 als Rechtsanwalt in der auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Füßer & Kollegen in Leipzig tätig. Seine Schwerpunkte sind das Anlagenzulassungsrecht, die Bauleitplanung, Infrastrukturplanung, das Kommunal- und Kommunalabgabenrecht, das Denkmalrecht sowie das allgemeine Verwaltungsrecht. Er berät regelmäßig Unternehmen, Behörden (insbesondere Kommunen) und Privatpersonen bundesweit.

Kommende Termine

Termin:
11.03.2025, 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Sven Kreuter
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 290,00 EUR
Andere: 400,00 EUR

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