Wenn wir an Denkmale denken, dann kommen uns häufig zuerst herausragende Einzelanlagen wie etwa der Hildesheimer Dom oder Schloss Sanssouci in Potsdam in den Sinn, bei denen die Denkmaleigenschaft unbestritten und auch im öffentlichen Bewusstsein verankert ist.
In der kommunalen Rechtspraxis spielt dagegen häufig der Umgang mit Liegenschaften eine Rolle, deren Denkmaleigenschaft nicht vordergründig auf der Hand liegen. Es geht zumeist um Bauten, die uns „alltäglich“ vorkommen oder die man (wie etwa Grabhügel und andere Bodendenkmale) gar nicht als Denkmale identifiziert.
Worum geht es?
Der Denkmalschutz ist in Deutschland „Ländersache“. Jedes Bundesland hat deshalb sein spezifisches Denkmalschutzgesetz mit jeweils eigenen Regelungen sowie unterschiedlichen Denkmalkategorien und weiteren Begrifflichkeiten.
Deshalb ist es für den täglichen Umgang mit dem Denkmalrecht wichtig, die gemeinsamen „großen Linien“ und Anwendungspraxis sowie Gesetzessystematik zu kennen, um sich in der Vielzahl der Vorschriften sicher zurechtzufinden. Das beginnt damit, zu entscheiden, wann überhaupt von einem „Denkmal“ im Rechtssinn gesprochen werden kann. Es setzt sich fort über die Denkmalerklärung, die daraus folgenden Rechte und Pflichten sowie deren rechtssichere Durchsetzung und endet bei dem – sehr oft umstrittenen – Aspekt, ob bauliche oder sonstige Veränderungen am Denkmal selbst (oder in dessen Umgebung) genehmigt werden können. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften für Niedersachsen werden behandelt.
Das Seminar versteht sich dabei als Einführung in die komplexe Materie und wendet sich ausdrücklich nicht nur als Auffrischung an jene, die schon seit langen Jahren in der denkmalbehördlichen Praxis arbeiten, sondern auch an Interessierte aus anderen Bereichen, die mit dem Denkmalrecht in Berührung kommen. Sei es z.B. die Bauverwaltung, die bei der Erteilung einer Baugenehmigung das Denkmalrecht im Blick behalten muss oder Mitarbeitende in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden, die ebenso denkmalrechtliche Vorschriften bei ihren Entscheidungen zu beachten haben.
Schwerpunkte:
- Das „Denkmal“ – Begriffsdefinition und strittige Aspekte
- Denkmalkategorien: Bau- und Bodendenkmäler, Einzeldenkmal und Denkmalbereich, Abgrenzung von Naturschutz und Denkmalschutz
- Systematik der Unterschutzstellung: Verfahren, Zuständigkeiten, Rechtsfolgen
- Neuregelung im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz
- Genehmigung von Maßnahmen am Denkmal und in seiner Umgebung – Voraussetzungen, Prüfungsschritte und rechtssichere Bescheidung
- Durchsetzung von Schutzmaßnahmen zur Erhaltung des Denkmals
- Aufgaben und rechtliche Position der Denkmalfachbehörde
- Kulturgüterschutz in Zeiten des Klimawandels – zur Vereinbarkeit von Denkmal- und Klimaschutz oder: wann „stören“ Windräder und PV-Anlagen?
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit denkmalschutzrechtlichen Fragestelllungen in Berührung kommen.
Was ist noch wichtig?
Stellen Sie gern Ihre Fragen im Vorfeld des Seminars. Ihr Dozent wird dann im Seminar an geeigneter Stelle darauf eingehen.
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.