Städtebauliche Verträge: rechtliche Vorgaben kennen und strafrechtliche Risiken vermeiden

Städtebauliche Verträge sind in der Regel ein Gewinn für die Kommune, bergen aber auch strafrechtliche Risiken. Denn mit der Errichtung von Bau- und Infrastrukturvorhaben, allem voran Windparkanlagen, sind regelmäßig geldwerte Vorteile verbunden. In städtebaulichen Verträgen werden Leistungen der Gemeinde und Gegenleistungen des Vorhabensträgers miteinander verknüpft und gegenseitig versprochen. Dies bewegt sich oftmals - und häufig unerkannt - an der Grenze zu den Korruptionsdelikten. Und nicht nur dies: Nicht selten kommt es vor, dass Vorhabengegner und/oder unterlegene Mitbewerber Strafanzeige erstatten. Gerade vor diesem Hintergrund ist rechtssicheres Handeln geboten. Was zulässig ist und wo die Grenze zur Strafbarkeit verläuft, ist Gegenstand des Seminars.

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Das Verwaltungsverfahrensgesetz und das BauGB gehen von der Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher, insbesondere städtebaulicher Verträge aus. Danach kann die öffentliche Hand mit einem Privaten ein Vertragsverhältnis eingehen, sich eine Leistung versprechen lassen und eine Gegenleistung in Aussicht stellen. Gleichzeitig setzen sowohl das Verwaltungsverfahrens- als auch das Baurecht diesen Verträgen Grenzen. Leistung und Gegenleistung dürfen nicht gegen ein Verbotsgesetz verstoßen, sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu einander und in einem sachlichen Zusammenhang miteinander stehen. Ein Ausverkauf von Hoheitsrechten soll dadurch vermieden werden.

In einem unverkennbaren Spannungsfeld bewegen sich vor diesem Hintergrund öffentlich-rechtliche Verträge, die eine staatliche Leistung in Aussicht stellen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gewährt. In diesem Spannungsfeld bewegen sich nicht nur staatliche Subventionen, Zuwendungen und öffentliche Aufträge, gerade auch wenn in städtebaulichen Verträgen die Schaffung von Bau- und Planungsrecht in Aussicht gestellt wird, stellt dies einen geldwerten Vorteil für den Privaten dar. Da die Kommune aber in der Regel an der privaten Investition, der Ansiedlung oder Erweiterung des baulichen oder infrastrukturellen Vorhabens ein eigenes Interesse hat, sind städtebauliche Verträge in diesem Zusammenhang aus der täglichen Verwaltungspraxis nicht wegzudenken. Für ihre Planungsleistungen lassen sich Kommunen oftmals umfangreiche Gegenleistungen versprechen.

Vor dem Hintergrund des dargestellten Spannungsfeldes ist es für die handelnden kommunalpolitischen Entscheidungsträgerinnen und -träger unerlässlich, die Grenze zwischen rechtlich zulässigen Vertragsgestaltungen und einem unzulässigen Austausch von Leistung und Gegenleistung zu kennen. Denn sie trifft nicht nur eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber ihrer Kommune, sie können auch Gefahr laufen, sich wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit strafbar zu machen, wenn sie zugunsten der Kommune verbotene Leistungen annehmen. Sogenannte Drittvorteile werden von den Korruptionsdelikten erfasst.

Aus den Gesetzen sowie der straf- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung lassen sich Maßstäbe ableiten, die dabei helfen, öffentlich-rechtliche Verträge rechtssicher zu gestalten und ohne kommunales oder persönliches Risiko zu handhaben. Das Seminar geht diesen Maßstäben nach.

Schwerpunkte:

  • Grundlagen und Grenzen öffentlich-rechtlicher Verträge
  • Zulässiger Leistungsaustausch in städtebaulichen Verträgen
  • Untreue- und Korruptionsdelikte

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus der Bauverwaltung, WirtschaftsförderInnen

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

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