Kindertagesbetreuung ukrainischer Flüchtlingskinder – Herausforderung für kommunale und freie KiTa-Träger

Eine wachsende Zahl von Müttern mit ihren Kindern aus der Ukraine sucht Schutz in Deutschland. Die UN geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der Geflüchteten minderjährig ist, darunter viele Kinder im Kin-dergartenalter. Die Herausforderungen der (zeitweiligen) Integration der geflüchteten Kinder und in das deutsche Bildungssystem sind gewaltig, zumal der laufende Betrieb weiterhin stark von der Corona-Pandemie geprägt ist.

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Wie andere Bundesländer auch, weicht Niedersachsen vorübergehend die Raum- und Personalstandards für die Kindertagesbetreuung auf, um möglichst unbürokratisch zusätzliche Angebote und mehr Krippen- und Kindergartenplätze für geflüchtete Kinder zu schaffen.

Im Zusammenhang mit der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingskindern ergeben sich für kommunale und freie Kita-Träger viele Fragen, die im Rahmen des Seminars näher diskutiert und erläutert werden.

Schwerpunkte:

  • Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für ukrainische Kinder
  • Verteilung der Betreuungsplätze
  • hygienerechtliche Voraussetzungen für die Kita-Aufnahme, insb. ausreichender Impfschutz gegen Masern
  • Änderung von Raum- und Personalstandards
  • Anforderungen an zusätzliche Betriebserlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen
  • Anerkennung ukrainischer Fachkräfte
  • Refinanzierung der Betreuungskosten und erweiterten Betreuungsangebote für geflüchtete Kinder

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Kita-Verwaltungen von Kommunen, KiTa-Leitungen, Träger-Verantwortliche
Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Jugendhilfe-Träger.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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