Personaleinsatz in KiTa’s vor dem Hintergrund des neuen Kita-Gesetzes

Seit dem Sommer 2021 gilt in Niedersachsen das neue Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (NKiTaG), aber die gewünschten Verbesserungen sind im Personalbereich nicht eingetreten. Vor allem für den neuen gesetzlichen Personalschlüssel fehlen nach wie vor Erzieherinnen und Erzieher. Dieses Seminar informiert über die Änderungen des Personaleinsatzes aufgrund der geänderten gesetzlichen Regelungen; zudem werden die finanziellen Auswirkungen für die Kita-Träger näher dargestellt.

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Das neue NKiTaG gibt einen veränderten Personalschlüssel für Kindertageseinrichtungen vor. Aufgrund der Kritik vieler Kitas und Träger erfolgte schon zum 01.01.2022 eine Gesetzeskorrektur. Die Regelung, dass auch in Randzeiten (Früh- und Spätdiensten) mindestens zwei pädagogische Fachkräfte in einer Kita-Gruppe zur Betreuung anwesend sein müssen, wurde zunächst bis Juli 2023 durch eine Übergangsregelung ersetzt. Danach können auch zwei pädagogische Assistenzkräfte regelmäßig tätig sind, wenn auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend pädagogische Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Doch sind weiterhin viele Träger von Kindertagesstätten in ganz Niedersachsen auf der Suche nach geeignetem Fachpersonal. Da auch Ausbildungsplätze nicht in ausreichender Zahl angeboten werden, verknappt sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt zusehends. Wie kann der Träger dennoch eine drohende Gruppen- und Einrichtungsschließung vermeiden, damit der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz weiterhin erfüllt werden kann?

Mit dieser Frage sowie mit den neuen Finanzierungsregelungen setzt sich das Seminar schwerpunktmäßig auseinander. Denn auch die Berechnung der Personalkosten wurde an die neue Gesetzes-Systematik angepasst und sieht nun eine Dreiteilung von Kernzeit, Randzeit und Leitungsfunktion auf.
 

Schwerpunkte:

I. Voraussetzungen des neuen NKitaG zum Personaleinsatz und Darstellung der Neuerungen zu:

• Gruppengröße
• Einsatz des pädagogischen Personals und der Leitung
• Kern-/Randzeiten
• Finanzierungsregelungen

II. Voraussetzungen der Durchführungsverordnung zum NKiTaG

Wer sollte dabei sein?

 Kita-Verwaltungen von Kommunen, MitarbeiterInnen der örtlichen Jugendhilfeträger in Kreisen und Städten, Leitungen und Träger-Verantwortliche

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


Bitte warten Sie einen Moment, wir verarbeiten Ihre Anfrage.