Steigende Mieten, knapper Wohnraum: Um diesem Missstand beizukommen, sind die Kommunen nicht zuletzt mit dem Baulandmobilisierungsgesetz verstärkt aufgefordert worden, neue Wohnbaugebiete auszuweisen. Doch jedes neue Baugebiet löst in den Kommunen einen neuen Bedarf an sozialer Infrastruktur aus. Dabei steht stets im Fokus der Öffentlichkeit die Versorgung mit ausreichend Kindertagesstätten.
Nachdem die Investitionen für Kitas bis zum Jahr 2020 stetig gestiegen sind, ist seitdem ein rückläufiger Trend zu beobachten. Erschwert wird der Kita-Ausbau in den Kommunen vor allem durch stark gestiegene Baupreise; hinzu kamen Planungsunsicherheiten infolge der aktuellen Krisen.
Worum geht es?
Das Seminar nimmt die rechtlichen Zusammenhänge zwischen kommunaler Kita- und Bauleitplanung in den Blick und stellt den Prozessablauf für die Errichtung einer Kindertagesstätte dar. Dabei soll es nicht nur darum gehen, die jeweiligen Vorgaben des Baurechts und des Kitarechts zu beleuchten. Den SeminarteilnehmerInnen sollen vielmehr praxisgerechte Vertragsgestaltungen aufgezeigt werden, wie Kommune, Investor und Betreiber zusammenarbeiten können, um rechtssicher den Ausbau von Kindertagessstätten zu beschleunigen.
Schwerpunkte:
- Bauleitplanung und soziale Infrastruktur: Proessdarstellung zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung
- Städtebauliche Verträge - Variantenvergleich: Bau in Eigenregie oder Betreibermodell?
- Vertragliche Grundlagen zwischen Investor, Kommune, Träger
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die für den Bereich der KiTas verantwortlich sind.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die an KiTa-Bauprojekten beteiligt sind.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen von Jugendhilfeträgern
Verantwortlich von freien KiTa-Trägern
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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