Konkurrentenrechtsschutz

Auch um Stellen in der Kommunalverwaltung streiten inzwischen die Bewerber vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten – ungeachtet der Risiken. Abhängig von Zeitpunkt und Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sind verschiedene Verfahrenskonstellationen denkbar, in denen die Auswahlentscheidung selbst oder aber auch der Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens angegriffen werden können.

Was muss man beim Thema Konkurrentenstreitverfahren also in verfahrensrechtlicher Hinsicht
beachten?

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Das Konkurrentenstreitverfahren wird schwerpunktmäßig in verfahrensrechtlicher Hinsicht beleuchtet. Das Seminar vermittelt Ihnen das Basiswissen und die notwendige Orientierung, um Konkurrentenstreitverfahren auf Seiten des auswählenden Dienstherrn begleiten zu können. Zur Vertiefung bei einzelnen Schwerpunkten gibt die Dozentin Einblick in den aktuellen Rechtsprechungsstand.

Schwerpunkte:

  • Art. 33 Abs. 2 GG, Bewerbungsverfahrensanspruch
  • Prüfungsmaßstab der Arbeits- und Verwaltungsgerichte
  • Konkurrenten-Eilrechtsschutz nach § 123 VwGO
  • Grundsatz der Ämterstabilität und Auswirkungen auf den gerichtlichen Rechtsschutz Rechtsschutz bei Abbruch von Auswahlverfahren, Schadensersatzanspruch

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen von Personal- und Rechtsabteilungen

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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