Das „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ wird voraussichtlich im 1. Quartal 2024 beschlossen werden.
In diesem Seminar geht es um die Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben des WindBG (Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land) in Niedersachsen, zum anderen um die Schaffung eines Beteiligungsgesetzes für Niedersachsen.
Worum geht es?
Um die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten zu erhöhen, sollen Kommunen selbst wie auch EinwohnerInnen nach § 6 EEG finanzielle Beteiligungen erhalten können. Dies soll in einem für die Öffentlichkeit transparenten Verfahren geschehen.
Für die Kommunen stellen sich dabei vielfältige Fragen zu Öffentlichkeitsbeteiligung, zu ihren verschiedenen Rollen, hoheitlich und fiskalisch, und zu den rechtlich möglichen Beteiligungsformen. § 6 EEG regelt, dass zwischen Gemeinde und Vorhabenträger finanzielle Beteiligungen vereinbart werden können, sogar auch für Altanlagen. Wie sind derartige Zahlungen zu behandeln? Konkretisierungen sollen durch ein Beteiligungsgesetz des Landes Niedersachsen erfolgen.
Das Seminar gibt einen aktuellen Überblick.
Schwerpunkte:
- Die Stellung der Gemeinde im Kontext der gesetzlichen Regelungen
- Hoheitliches und fiskalisches Handeln der Gemeinde
- Beteiligungsformen
- Schranken städtebaulicher Verträge
- Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG
- Sachstand zum Beteiligungsgesetz Niedersachsen
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Umsetzung entsprechender Projekte befasst sind, sowohl in der Bau- als auch in der jeweiligen Fachverwaltung
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Finanzierung derartiger Projekte befasst sind
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
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