Kindertagesstätten – Wie kann der Rechtsanspruch auf Betreuung bei Fachkräftemangel und reduzierten Öffnungszeiten noch gewährleistet werden?

Wie dramatisch die Situation in deutschen Kitas ist, zeigt das Fachkräfteradar der Bertelsmann Stiftung. Demzufolge fehlten schon im vergangenen Jahr rund 100.000 ErzieherInnen. Diese Lücke könnte sich bis 2030 auf 200.000 Fachkräfte steigern! Die Träger von KiTas reagieren hierauf mit gekürzten Betreuungszeiten und eingeschränkten Angeboten, Kita-Gruppen werden zusammengelegt, manche Einrichtungen müssen sogar teilweise schließen.

Dennoch besteht der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – selbst, wenn kein Platz da ist oder das Personal fehlt. Wie kann man damit umgehen?

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Dieses Seminar informiert über Fragen des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz und die aktuelle Rechtsprechung.

Eltern, die keine Betreuung für ihr Kind erhalten haben oder reduzierte Betreuungszeiten nicht akzeptieren, klagen zunehmend einen Kita-Platz ein und machen die finanziellen Einbußen als Schadenersatz geltend. Durch den Fachkräftemangel verschärft sich die Situation weiter.

Das Seminar dient dazu, Kommunen und freien Trägern den rechtssicheren Umgang mit diesen Streitigkeiten aufzuzeigen. Kann sich der Träger auf eine Kapazitätsauslastung berufen, da er den Kitaplatz-Anspruch wegen des Fachkräftemangels nicht mehr erfüllen kann? Können Eltern Schadenersatzansprüche aus dem Betreuungsvertrag geltend machen? Diese und weitere Fragen zum Umfang des Rechtsanspruchs und zu dessen gerichtlicher Durchsetzung werden im Seminar näher erläutert.

Schwerpunkte:

  • Grundlagen – Aufgaben der Kommunen und örtlichen Träger
  • Sozialrechtliches Leistungsdreieck – Rechtsansprüche der Leistungsberechtigten – wer ist verpflichtet?
  • Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche von Eltern und Kindern

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen der örtlichen Jugendhilfeträger in Kreisen und Städten, Kita-Verwaltungen von Kommunen, Leitungen und Träger-Verantwortliche von freien KiTa-Trägern

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Beate Schulte zu Sodingen

Dr. Beate Schulte zu Sodingen ist Rechtsanwältin und Partnerin bei „Dombert Rechtsanwälte Part. mbB“ in Potsdam und berät u.a. Kommunen und freie Träger im Kita-Recht. Weiterhin ist sie im Bereich des Zuwendungsrechts tätig.

Kommende Termine

Termin:
28.04.2025, 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Beate Schulte zu Sodingen
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 200,00 EUR
Andere: 300,00 EUR
Termin:
17.09.2025, 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Beate Schulte zu Sodingen
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 200,00 EUR
Andere: 300,00 EUR

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