Das Seminar stellt die rechtlichen Anforderungen an die Aufhebung von Zuwendungsbescheiden nach den §§ 48, 14 VwVfG dar. Dabei werden sowohl die tatbestandlichen Voraussetzungen in den Blick genommen als auch die Rechtsfolgen wie Erstattung und Verzinsung besprochen. Ausführungen zum verfahrensrechtlichen und prozessualen Umgang – wie die typischen Klagekonstellationen oder Vergleichsschlüsse – runden das Seminar ab.
Worum geht es?
Auch wenn es Zuwendungsempfänger und Bewilligungsbehörde gerne vermeiden würden, nicht selten werden Zuwendungsbescheide aufgehoben. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Fehlern bei der Bewilligung über Auflagenverstöße bis hin zur zweckwidrigen Mittelverwendung.
Das Seminar geht auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der Aufhebung von Zuwendungsbescheiden ebenso ein wie auf die Rechtsfolgen der Aufhebung – Erstattung und Verzinsung. Dabei werden Fragen des Aufhebungsverfahrens und der maßgeblichen Aufhebungsfristen ebenso erörtert wie Anforderungen an das auszuübende Ermessen. Das Seminar stellt die typischen Prozesskonstellationen vor und gibt Hinweise zur vergleichsweisen Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.
Schwerpunkte:
- Aufhebung von Zuwendungsbescheiden nach §§ 48, 49 VwVfG
- Formelle und materielle Voraussetzungen der Aufhebung
- Rechtsfolgen der Aufhebung, insbesondere Erstattung und Verzinsung
- Rechtsschutz gegen die Aufhebung
- Vergleichsweise Vermeidung und Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
Wer sollte dabei sein?
Das Seminar richtet sich sowohl an kommunale Zuwendungsempfänger als auch an kommunale oder staatliche Zuwendungsgeber.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen von Kommunen, die Zuwendungen ausreichen oder solche empfangen.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen von stattlichen Zuwendungsgebern
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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