Das Seminar geht den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Kommunalverwaltung nach. Dabei wird die Rechtmäßigkeit behördlichen Verwaltungshandelns nach hergebrachten Maßstäben ebenso erörtert wie neue gesetzliche Regelungen, etwa der KI-Verordnung der Europäischen Union.
Worum geht es?
Selbst wenn es noch einige Jahre dauern mag, bis künstliche Intelligenz auch in der Kommunalverwaltung standardmäßig zum Einsatz kommt, werden Städte und Gemeinde früher oder später nicht ohne sie auskommen. Schon der Fachkräftemangel und damit die kommunale Personal-, aber auch Finanzsituation werden dafür sorgen, dass sich Kommunen dazu entschließen (müssen), auf KI zu setzen. Zudem sind die von den Kommunen zu bewältigenden Aufgaben ohnehin zahlreich - und werden in absehbarer Zeit noch mehr werden.
Gleichzeitig gehen das Verwaltungsrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht im Grundsatz davon aus, dass Entscheidungen von Menschen getroffen werden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen und an Recht und Gesetz gebunden sind. Das Seminar nimmt dieses Spannungsverhältnis in den Blick und erörtert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es beim kommunalen Einsatz von KI zu beachten gilt. Dabei geht es auch um neuere gesetzliche Regelungswerke wie die KI-Verordnung der Europäischen Union.
Schwerpunkte:
- hergebrachte Grundlagen rechtmäßigen Verwaltungshandelns
- Anforderungen an den behördlichen Einsatz künstlicher Intelligenz
- maßgebliche Regelungswerke, insbesondere KI-Verordnung der Europäischen Union
- Grundfragen des Datenschutzes beim Einsatz künstlicher Intelligenz
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die über den Einsatz von KI entscheiden und/oder deren Umsetzung verantworten
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
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