Die Windenergie an Land ist – wie aktuelle Diskussionen um den Ausbau der erneuerbaren Energien und um Mindestabstandsregelungen zeigen – ein wichtiger Baustein der Energiewende.
Mit der Konzentrationszonenplanung nach § 35 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, mit dem die Windenergie grundsätzlich sinnvoll im Außenbereich gesteuert werden kann.
Beschreibung
Worum geht es?
Durch die Ausweisung von Konzentrationszonen kann sowohl auf Ebene der Regional- als auch auf Ebene der Flächennutzungsplanung die Windenergie an geeigneten und konfliktarmen Standorten gebündelt werden und gleichzeitig kann die verbleibende Fläche im Außenbereich von dieser Nutzung freigehalten werden.
Die Rechtsprechung stellt ausgesprochen hohe Anforderungen an die Konzentrationszonenplanung. Dies führt in der Praxis zunächst zu einem erheblichen Planungsaufwand. Darüber hinaus hat das Gros der Pläne, wie zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen zeigen, aufgrund von Fehlern im Planungsvorgang rechtlich keinen Bestand. Dies hat vielerorts eine uneingeschränkte Privilegierung der Windenergie im Außenbereich zur Folge, die so weder vom Gesetzgeber noch vom Großteil der Bevölkerung gewollt ist.
Das Seminar gibt Ihnen Hilfen für die praktische Abwicklung von Planungsverfahren auf der Basis der aktuellen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung.
Schwerpunkte:
- Aktuelle Entwicklungen – Länderöffnungsklausel zu Mindestabständen, Anwendungsfragen in Bezug auf bestehende Planungen
- Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen
- Besteht ein Planungserfordernis zur Steuerung der Windenergie?
- Ermittlung der geeigneten Flächen im Rahmen der planerischen Abwägung nach Maßgabe der sog. „Tabuzonen-Rechtsprechung“
- Mindest- und Vorsorgeabstände als sog. harte und weiche Kriterien
- Natur- und artenschutzrechtliche Fragen, Landschaftsschutz
- Luftverkehrsrecht und militärische Belange in der Abwägung
- Raumordnungsziele und -grundsätze als Maßstab
- „Der Windenergie substantiell Raum verschaffen“
- Formale und verfahrensrechtliche Fragen
- Zurückstellung
- Offenlage, Schlussbekanntmachung
- Verfahrens- und Prozessrecht
- Folgen einer erfolgreichen Normenkontrolle
- Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB und seine Grenzen