Hybrid-Seminar: Nebentätigkeiten von kommunalen BeamtInnen und Tarifbeschäftigten

Während sich die öffentlichen Dienstherren und Arbeitgeber für Teilzeitbeschäftigung und Heimarbeitsplätze öffnen, gehen Beamte und Beschäftigte vermehrt beruflichen oder gewerblichen vergüteten Tätigkeiten außerhalb des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses nach.

Beschreibung

Worum geht es?

Um Interessenkollisionen und dienstliche Konflikte zu vermeiden, bedarf es nicht nur sicherer Rechtskenntnisse, sondern auch einer lebensnahen Aufsichtsführung und konsequenten Durchsetzung dienstlicher Interessen. Das Seminar dient der Vermittlung von Rechts- und Methodenkenntnissen und des Fingerspitzengefühls im Umgang mit Beamten und Beschäftigten.

Schwerpunkte:

  • Einsatzpflicht im Hauptamt, Abgrenzung von Nebenamt und Nebenbeschäftigung, Nebentätigkeitsbeschränkungen, Besonderheiten kommunaler Wahlbeamter, einzelne Genehmigungsfreistellungen und Genehmigungsvoraussetzungen
  • Verwaltungsverfahren: Anzeige- und Antragspflichten, Genehmigungs- und Untersagungsfälle, Besonderheiten bei Ruhestandsbeamten, disziplinarrechtliche Schnittpunkte, prozessuale Konstellationen
  • Abführungspflicht, Vergütungspflicht für die Mitnutzung von Personal und Ressourcen des Dienstherrn
  • Nebentätigkeitsrecht bei Tarifbeschäftigten

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Angesprochen sind LeiterInnen und MitarbeiterInnen von Personal- und Rechtsabteilungen der Kommunen und Hauptverwaltungsbeamte und MitarbeiterInnen der Kommunalaufsichtsbehörden.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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