Der Artenschutz im FFH-Gebiet und außerhalb – Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung

Volksbegehren, Gesetzgebungsinitiativen, täglich neue Urteile von den höchsten Gerichten: Der Artenschutz hat in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Dasselbe gilt für das inzwischen dichte Netz gesetzlicher Vorschriften zu diesem Thema. Es ist nicht immer einfach, bei dem Geflecht aus europarechtlichen Normen, Bundesnaturschutzrecht, FFH- und SPA-Gebieten, Natura-2000-Netz und Landesrecht den Überblick zu behalten.

Ziel des Seminars ist es, anhand aktueller Fallbeispiele aus Behördenpraxis und Rechtsprechung das artenschutzrechtliche Schutzsystem innerhalb und außerhalb von SPA/FFH-Gebieten zu erläutern und so zur rechtssicheren Anwendung dieser komplexen Vorschriften beizutragen.

Beschreibung

Worum geht es?

Geschützte Arten sind nahezu überall anzutreffen. Dementsprechend umfassend wirkt in der täglichen Behördenpraxis die Anwendung der Rechtsvorschriften zum Schutz dieser Arten auf Entscheidungen ein – egal ob es um die Errichtung einer baulichen Anlage, eine fachbehördliche Stellungnahme zur geplanten Ortsumgehung oder die Beteiligung an der Aufstellung von Bauleitplänen geht. Artenschutz ist stets zu beachten.

Umso wichtiger ist es, dass die artenschutzrechtlichen Vorschriften zutreffend geprüft und angewandt werden. Zunächst ist zwischen dem Schutz der Arten innerhalb von FFH- oder Vogelschutzgebieten einerseits und außerhalb der Schutzgebiete andererseits zu unterscheiden. 

Das Seminar behandelt beide Aspekte und gibt anhand von Fallbeispielen aus der Behördenpraxis und aktueller Gerichtsurteile einen Überblick über die anzuwendenden Rechtsvorschriften des Natura-2000-Gebietsschutzes (§§ 32 BNatSchG ff.) sowie über jene des besonderen Artenschutzrechts (hier vor allem § 44 BNatSchG). 

Dabei wird auch das Verhältnis zwischen den beiden Komplexen erläutert: Was passiert z.B. mit dem besonderen Artenschutz innerhalb von Schutzgebieten? Und wie ist eigentlich der aktuelle Stand hinsichtlich der Erteilung einer Ausnahme von artenschutzrechtlichen Verboten? Auf diese und weitere Fragen gibt das Seminar eine Antwort.

Schwerpunkte:

  • Überblick über die anzuwendenden artenschutzrechtlichen Vorschriften innerhalb von Natura-2000-Gebieten und außerhalb
  • Besprechung aktueller Gerichtsurteile und Fälle aus der Verwaltungspraxis
  • Das Verhältnis vom gebietsbezogenen Artenschutz zum individuenbezogenen Artenschutz
  • Die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
  • Ausnahmen vom Artenschutz gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG
  • Aktuelle Entwicklungen: BNatSchG-Novelle; Signifikanzrahmen der Umweltministerkonferenz zu Windenergieanlagen und Artenschutz
  • Vermeidungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bezug auf den Artenschutz – Möglichkeiten und Grenzen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus Behörden, die in Genehmigungsverfahren oder bei der Begleitung der Aufstellung von Bauleitplänen artenschutzrechtliche Vorschriften anzuwenden und z.B. in fachbehördlichen Stellungnahmen zu bewerten haben.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus der Naturschutzverwaltung sowie alle diejenigen, die in ihrer alltäglichen Praxis Berührungspunkte mit dem Artenschutz haben oder sich einen aktuellen Überblick über die Regelungen und ihre gegenwärtigen Praxisprobleme verschaffen wollen.

Was ist noch wichtig?

Stellen Sie gern Ihre Fragen im Vorfeld des Seminars. Ihr Dozent wird dann im Seminar an geeigneter Stelle darauf eingehen.
 
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

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