Nebentätigkeiten von BürgermeisterInnen und kommunalen WahlbeamtInnen

Kommunale WahlbeamtInnen, insbesondere BürgermeisterInnen, stehen stets im Fokus der Öffentlichkeit. Diskussionen über ihre Nebentätigkeiten sind daher besonders heikel!

Das Seminar zeigt den rechtlichen Rahmen ebenso auf, wie auch Handlungsempfehlungen.

Beschreibung

Worum geht es?

Ob es um „normale“ Nebentätigkeiten geht, ob um die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten, oder um Vortragstätigkeiten; die kritischen Stimmen und öffentlich ausgetragenen Diskussionen drehen sich um Interessenkollisionen oder dienstliche Konflikte. Oft, zu oft, spielen dabei auch Neidfaktoren oder politische Angriffe eine Rolle.

Als BürgermeisterIn oder WahlbeamtIn müssen Sie deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Das Seminar ist auf die Besonderheiten der Dienstverhältnisse kommunaler Spitzenbeamter in Niedersachsen zugeschnitten und vermittelt Rechts- und Methodenkenntnisse. Vor dem Hintergrund seines umfassenden Erfahrungsschatzes dienst- und disziplinarischer Konfliktfälle fokussiert sich der Dozent auf rechtliche und kommunalpolitische Streitpotenziale.

Schwerpunkte:

  • Einsatzpflicht und Abgrenzung von Nebenamt und Nebenbeschäftigung, Besonderheiten bei kommunalen Wahlbeamten
  • Anzeige- und Antragspflichten, Genehmigungs- und Untersagungsfälle, Besonderheiten bei Ruhestandsbeamten, disziplinarrechtliche Schnittpunkte, prozessuale Konstellationen
  • Abführungspflicht, Vergütungspflicht für die Mitnutzung von Personal und Ressourcen des Dienstherrn

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

BürgermeisterInnen, kommunale WahlbeamtInnen, Persönliche ReferentInnen des Verwaltungsvorstandes, MitarbeiterInnen Zentraler Steuerungsdienste

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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