Die bedarfsgerechte Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ist für öffentliche Träger und Kommunen eine Herausforderung. Dabei spielt auch die Trägervielfalt eine wichtige Rolle, die auch vom Gesetzgeber gewünscht ist.
Dieses Seminar informiert über Fragen zur vertraglichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehung zwischen dem öffentlichen Jugendhilfeträger, der Standortkommune und dem freien Einrichtungsträger, der eine Kita betreiben möchte. Hierzu werden der rechtliche Rahmen der Kita-Bedarfsplanung und -finanzierung beleuchtet und praktische Tipps für die Vertragsgestaltung gegeben.
Worum geht es?
Der bundesweit geltende Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz muss gewährleistet werden. Gerade im Krippenbereich besteht in Niedersachen jedoch noch ein großer bislang nicht erfüllter Kita-Platz-Bedarf. Daher investiert Niedersachsen derzeit in die Verbesserung von Bedarfsplanung und Angebotsplatzierung. Um den Rechtsanspruch nicht nur quantitativ, sondern auch in qualitativer Hinsicht bedarfsgerecht und vor allem rechtmäßig zu erfüllen, braucht es die Angebote der freien Kita-Träger.
Eine Kindertagesstätte in freier Trägerschaft zu errichten, ist sowohl für den freien Träger als auch die öffentlichen Träger eine langfristige Entscheidung. Für die Standortkommune und den freien Träger entstehen für einen langen, häufig nicht absehbaren, Zeitraum Verpflichtungen. Schon bevor das erste Kind betreut werden kann, stellen sich somit zahlreiche Fragen, wie die Zusammenarbeit zwischen der Standortkommune, dem örtlichen Jugendhilfeträger und dem freien Träger künftig rechtssicher und partnerschaftlich, aber auch verbindlich ausgestaltet werden kann.
Grundlage für diese Zusammenarbeit bilden zunächst das Achte Sozialgesetzbuch sowie das Niedersächsische Kita-Gesetz. Um die konkrete Interessenlage vor Ort abzubilden, ist eine individuelle Vereinbarung vorteilhaft und sinnvoll. Daher werden Betreiberverträge, oder auch Trägernutzungs- bzw. Trägerüberlassungsverträge genannt, geschlossen. Die Partnerschaft zwischen den Trägern kann so von vornherein verbindlich, planbar und gleichberechtigt gestaltet werden. Das Seminar setzt hier an, bespricht die Grundlagen des Kita-Rechts und der Vertragsgestaltung, erläutert Vertragsbeispiele aus der Praxis und gibt Raum für Rückfragen, Austausch und Diskussion.
Schwerpunkte:
Die Gestaltung von Betreiberverträgen unter besonderer Berücksichtigung der
- bedarfsgerechten Planung von Kita-Plätzen,
- dem Wunsch- und Wahlrecht der Kinder bzw. Eltern sowie
- der Grundlagen der Finanzierung freier Träger.
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die für den KiTa-Bereich verantwortlich sind Leitungen von Einrichtungen und Träger-Verantwortliche
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
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