Wegerechte und Leitungsführungen

Was tun, wenn die kommunale Abwasserleitung über ein Privatgrundstück verläuft? Diese Frage stellt sich nicht nur, wenn Leitungen neu verlegt werden sollen. Manchmal „tauchen“ Uraltleitungen, die niemand (mehr) kannte wieder auf; auch dann gilt es Lösungen zu finden!

Da das Thema sehr umfangreich ist, findet das insgesamt rund sechsstündige Seminar an zwei Terminen statt.

Beschreibung

Worum geht es?

Abwasserleitungen verlaufen im Wesentlichen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Zum Teil verlaufen Abwasserleitungen aber auch über Grundstücke privater Dritter, sodass gegebenenfalls auch diese in Anspruch genommen werden müssen.

 

Das Seminar beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Verkehrswege und Grundstücke der öffentlichen Hand oder Grundstücke privater Dritter für die Verlegung und Unterhaltung der Leitungen in Anspruch genommen werden dürfen. Aus einer Inanspruchnahme können Folgeprobleme resultieren, z.B.:
  • Was passiert, wenn die Leitung schon verlegt wurde, aber erst jetzt (wieder) entdeckt
  • wird und kein Vertrag auffindbar ist?
  • Wie kann der Abwasserentsorger verhindern, dass er sein Leitungsrecht wieder verliert?
  • Welche Rechte hat der betroffene Grundstückseigentümer?
  • Was ist bei der Ausübung des Rechts, insbesondere bei der Unterhaltung zu beachten?
  • In welcher Höhe ist ggf. eine Entschädigung zu zahlen? 
  • Hierzu sollen Lösungswege aufgezeigt und konkrete Fragen aus dem Teilnehmerkreis beantwortet werden.

Schwerpunkte:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für das Verlegen/Überwachen/Erneuern von Abwasserleitungen
  • Überblick über die gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen der Leitungsverlegung
  • Gestattungsverträge, Wegenutzung und Rechtslage bei fehlenden Verträgen 
  • Absicherung des Nutzungsrechts – Grundbuchliche Sicherung im Überblick
  • Kein Durchkommen – Letztes Mittel Enteignung?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus den Bereichen Straßen und Tiefbau, Liegenschaftsämter, Rechnungsprüfungsämter

Was ist noch wichtig?


Das Seminar ist zweiteilig, 1. Teil am 21.09., 2. Teil am 27.09.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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