Rechte und Pflichten von Ratsmitgliedern in Aufsichtsräten

Viele Ratsmitglieder nehmen für ihre Kommune Aufsichtsratsmandate wahr. Bei dieser Tätigkeit unterliegen sie dem kommunalen Wirtschaftsrecht, das von einem Nebeneinander wirtschaftlicher, rechtlicher und politischer Verantwortlichkeiten geprägt ist. 

Daraus ergeben sich Fragen nach Rechten und Pflichten, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen! Antworten auf diese Fragen werden oft in der Verwaltung gesucht. Durch dieses Seminar erhalten Sie das Rüstzeug, um „Ihre“ Ratsmitglieder wirksam beraten zu können.

Beschreibung

Worum geht es?

Zu bekannten Grundsätzen kommen stetig neue Entwicklungen hinzu. Dies schafft komplexe Gemengelagen für kommunale Entscheidungsträger: Deren Aufgabe ist es, eigene Verantwortlichkeiten zu kennen und Risiken für sich und das kommunale Unternehmen zu vermeiden. Dieses Seminar dient dazu, den Blick zu schärfen, damit die Handelnden und das Unternehmen mögliche Klippen sicher umschiffen. 

Kommunale Unternehmen agieren in einem Spannungsfeld. Einerseits sind sie wirtschaftliches Unternehmen, das Ertrag für den Gemeindehaushalt abwerfen soll. Andererseits unterliegen sie den öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, die für private Marktakteure nicht gelten. Kennzeichen ist unter anderem, dass die Kommune selbst Gesellschafterin ist. Deren Handeln wird ganz maßgeblich durch die Ratsmitglieder vorgegeben. Sowohl die geschäftsführenden Organe als auch die Aufsichtsorgane zeichnen sich durch ihre kommunalverfassungsrechtliche Rückkopplung aus. 

Diese Akteure trifft eine besondere Verantwortung für das kommunale Unternehmen. Das Seminar nimmt diese Verantwortlichkeiten in den Blick. Denn: Nur wenn jeder seine Rolle kennt, können Konflikte innerhalb der Entscheidungsstrukturen vermieden werden. Außerdem gilt: Werden Befugnisse überschritten oder Pflichten vernachlässigt, hat dies für die handelnden Personen möglicherweise nicht nur zivil- und kommunalrechtliche Konsequenzen.

Die Pflichtenstellung gewählter Vertreter innerhalb kommunaler Unternehmensstrukturen erfährt durch das geplante neue Unternehmensstrafrecht zusätzliche strafrechtliche Relevanz. Denn anders als bisher sieht der Gesetzesentwurf strafrechtliche Sanktionen nicht nur für die handelnden Personen, sondern auch das Unternehmen selbst vor.

Schwerpunkte:

  • Grundlagen des kommunalen Wirtschaftsrechts
  • Kommunalrechtliche Verantwortlichkeiten von Organen und ihren Mitgliedern
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeiten

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

BürgermeisterInnen, WahlbeamtInnen, MitarbeiterInnen von Rechtsämtern Ratsbüro und Ratsbüros. Interessierte Ratsmitglieder.

Was ist noch wichtig?

Stellen Sie gern Ihre Fragen im Vorfeld des Seminars. Ihr Dozent wird dann im Seminar an geeigneter Stelle darauf eingehen.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Dominik Lück

Dr. Dominik Lück ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei „Dombert Rechtsanwälte PartmbB“ in Potsdam. Er ist u.a. Spezialist für Datenschutzrecht und in diesem Zusammenhang bundesweit tätig.

Kommende Termine

Termin:
12.11.2024, 09:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Dominik Lück
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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