Workshop: Städtebauliche Verträge

Der Workshop befasst sich mit den grundlegenden Vorgaben für städtebauliche Verträge. Dabei werden die Anforderungen an eine praxisgerechte Vertragsgestaltung ebenso besprochen wie die einzelnen Vertragstypen und etwaige Fehlerfolgen. Im Workshop sollen Beispielsfälle aus der Praxis gemeinsam mit den TeilnehmerInnen diskutiert werden.

Beschreibung

Worum geht es?

DEN städtebaulichen Vertrag gibt es nicht. Zwar sind die gängigsten städtebaulichen Vertragstypen in § 11 und § 12 BauGB ausdrücklich erwähnt, aber eben nicht abschließend normiert. Das bringt es mit sich, dass es beim Umgang mit städtebaulichen Verträgen stets um Fragen des Einzelfalls geht.

Der Workshop soll den TeilnehmerInnen Gelegenheit geben, praxisrelevante Problemstellungen zu diskutieren und eigene Erfahrungen mit städtebaulichen Verträgen zu teilen. Denn in der Praxis stellen städtebauliche Verträge einen wesentlichen Bestandteil der kommunalen Bauleitplanung dar.

Der Workshop nimmt mit den städtebaulichen Verträgen daher einen Bereich in den Blick, mit dem wohl schon jede kommunale Bauverwaltung in verschiedenen Fallkonstellationen befasst gewesen sein dürfte. Dabei soll es nicht darum gehen, abschließende Antworten auf die jeweilige Fallfrage zu geben, sondern Anstöße und Hinweise aus dem Workshop mitzunehmen, die in die eigene Sachbearbeitung einfließen können.

Schwerpunkte:

  • Anforderungen an städtebauliche Verträge
  • Vertragsgestaltung
  • Städtebauliche Vertragstypen im Einzelnen
    • Rahmenvertrag
    • Kostenübernahmevertrag
    • Erschließungsvertrag
    • Folgekostenvertrag
    • Durchführungsvertrag
  • Fehlerfolgen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Der Workshop richtet sich einerseits an Führungskräfte und MitarbeiterInnen von Kommunen, die mit städtebaulichen Verträgen im eigenen Arbeitsalltag bislang weniger befasst waren und daher verschiedene Fallkonstellationen kennenlernen wollen. Andererseits gibt er aber auch all Jenen Gelegenheit zum Austausch, die sich schon länger mit dieser praxisrelevanten Art öffentlich-rechtlicher Verträge auseinandersetzen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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