Kommunalrecht: Auskunftsansprüche von Ratsmitgliedern gegenüber der Verwaltung

Nach § 56 des NKomVG haben Ratsmitglieder das Recht, von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister Auskünfte in allen Angelegenheiten der Kommune zu verlangen.

Doch was heißt das eigentlich? Wie weit geht das Auskunftsrecht? Wann greifen Ausschlüsse, z.B. wegen Geheimhaltung?

Dieses Seminar zeigt kompakt auf, wie das Auskunftsrecht von Ratsmitgliedern "funktioniert". Es gibt Hinweise darauf, was rechtlich in Bezug auf das Auskunftsrecht gilt und welche Folgen sich hieraus für die kommunale Praxis ergeben.

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

BürgermeisterInnen klagen zunehmend darüber, dass Ihre Arbeit durch „inhaltlich ausufernde" Auskunftsansprüche erschwert wird. Weitreichende und regelmäßige Auskunftsersuchen aus der Mitte des Rates können ein Faktor sein, der den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in die „Schusslinie“ stellen soll und gleichzeitig die Verwaltungsarbeit in Teilen „lahmlegt“.

Auf der anderen Seite beschweren sich Ratsmitglieder über die "Verschleppung von Auskunftsbegehren" und die "Intransparenz" der Verwaltung. Tatsächlich kommen in der Praxis BürgermeisterInnen ihrer Informationspflicht gegenüber den Ratsmitgliedern nicht immer ausreichend nach.

Die Regelung des § 56 NKomVG will eigentlich beides nicht.

Im Rahmen dieses Seminars lernen Sie, wie sie mit Auskunftsbegehren juristisch korrekt umgehen, ohne dass deren Bearbeitung die Verwaltung lahmlegt und andererseits den berechtigten Anfragen von Ratsmitgliedern Rechnung getragen wird.

Schwerpunkte:

  • Rechtliche Grundlagen des Auskunftsrechts des § 56 NKomVG
  • Reichweite und Grenzen des Anspruchs
  • Praktische Hinweise für einen beiden Seiten gerecht werdenden Umgang mit dem Auskunftsrecht

Wer sollte dabei sein?

BürgermeisterInnen, WahlbeamtInnen, Führungskräfte und MitarbeiterInnen von Rechtsämtern und Ratsbüros.

Was ist noch wichtig?

Stellen Sie gern Ihre Fragen im Vorfeld des Seminars. Ihr Dozent wird dann im Seminar an geeigneter Stelle darauf eingehen.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Stefan Wittkop

Stefan Wittkop hat an der Georg-August-Universität zu Göttingen Rechtswissenschaften mit Auslandsaufenthalten in Aix-en-Provence, Brüssel und Straßburg studiert. Nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Kassel war er zunächst als Rechtsanwalt und anschließend als Referent einer Landtagsfraktion in Niedersachsen und im Ministerbüro des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport tätig. Seit Dezember 2013 ist Wittkop Beigeordneter beim Niedersächsischen Städtetag (NST) e.V. und dort insbesondere für die Bereiche Kommunalrecht, Öffentliches Dienstrecht und Gefahrenabwehrrecht zuständig.

Kommende Termine

Termin:
28.02.2025, 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Stefan Wittkop
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR
Termin:
03.11.2025, 09:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Stefan Wittkop
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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