Die Sicherstellung der Kindertagesbetreuung und die Erfüllung des Rechtsanspruchs stellt für alle Kommunen eine große Herausforderung dar. In Niedersachsen und bundesweit spitzt sich die Personallage immer weiter zu. Aufgrund des Fachkräftemangels werden in vielen Einrichtungen bereits die Betreuungszeiten eingeschränkt. Kita-Gruppen werden zusammengelegt, manche Einrichtungen müssen sogar teilweise schließen.
Dennoch besteht der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bestehen – selbst wenn kein Platz da ist oder das Personal fehlt.
Worum geht es?
Dieses Seminar informiert über Fragen des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz und die hierzu ergangene aktuelle Rechtsprechung.
Da trotz Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz viele Plätze fehlen, klagen Eltern zunehmend einen wohnortnahen Kita-Platz für ihr Kind ein und machen die entstandenen finanziellen Einbußen als Schadenersatz geltend. Durch die aktuelle Personalkrise in Kitas und die damit verbundene Reduzierung von Betreuungszeiten verschärft sich die Situation.
Das Seminar dient dazu, Kommunen den rechtssicheren Umgang mit diesen Streitigkeiten aufzuzeigen. Kann sich der Träger auf eine Kapazitätsauslastung berufen, da er den Kitaplatz-Anspruch wegen des Fachkräftemangels nicht mehr erfüllen kann? Diese und weitere Fragen zum Umfang des Rechtsanspruchs und zu dessen gerichtlicher Durchsetzung werden im Seminar näher erläutert.
Durch das seit 2021 geltende novellierte Kita-Gesetz in Niedersachsen (NKiTaG) wurden auch die Regelungen zum Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege weiter konkretisiert. Zudem gilt ab 2026 der Rechtsanspruch auf Förderung für die Grundschulkinder. Auch hier kommen zukünftig noch ganz neue Herausforderungen auf die Kommunen zu, die das Seminar ebenfalls in den Blick nimmt.
Schwerpunkte:
- Grundlagen – Aufgaben der Kommunen und örtlichen Träger
- Sozialrechtliches Leistungsdreieck – Rechtsansprüche der Leistungsberechtigten – wer ist verpflichtet?
- Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche von Eltern und Kindern
Wer sollte dabei sein?
MitarbeiterInnen der örtlichen Jugendhilfeträger in Kreisen und Städten, Kita-Verwaltungen von Kommunen, Leitungen und Träger-Verantwortliche
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
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