Novelle des NKiTaG ab 01.08.2021: Rechtsanspruchserfüllung und bedarfsge-rechter Kitaplatzausbau (Online-Seminar 4 Std.)

Die Sicherstellung der Kindertagesbetreuung und die Erfüllung des Rechtsanspruchs stellen für alle Kommunen eine große Herausforderung dar. Das neue NKiTaG, das zum 01.08.2021 in Kraft getreten und im Dezember 2021 bereits novelliert worden ist, bringt dabei einige Neuerungen, die von Trägern zu beachten sind.

Dieses Seminar informiert über Fragen des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz und die hierzu ergangene aktuelle Rechtsprechung. In Hinblick auf den erforderlichen Kitaplatz-Ausbau werden die landesrechtlichen Regelungen der Kita-Bedarfsplanung und -finanzierung näher beleuchtet. Zudem werden die notwendigen Anpassungen der Betreuungsverträge in Hinblick auf die Beitragsfreiheit dargestellt.

Beschreibung

Worum geht es?

Trotz größter Anstrengungen gibt es immer noch deutlich weniger KiTa-Plätze als benötigt. Verschärft wird die Situation noch durch die seit dem 1. August 2018 geltende Elternbeitragsfreiheit in Niedersachsen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung.

Der Ausbau von Betreuungsangeboten stellt viele Kommunen nicht zuletzt vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Städte und Gemeinden versuchen, Angebote selbst zu schaffen bzw. die Angebote freier Träger zumindest zu steuern.

Da trotz Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz immer noch viele Plätze fehlen, klagen Eltern zunehmend einen wohnortnahen Kita-Platz für ihr Kind ein und machen die entstandenen finanziellen Einbußen als Schadenersatz geltend. Das Seminar dient dazu, Kommunen den rechtssicheren Umgang mit diesen Streitigkeiten aufzuzeigen, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. 

Durch das zum 01.08.2021 in Kraft tretende novellierte Kita-Gesetz werden auch die Regelungen zum Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege weiter konkretisiert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle Krippen- und Kitakinder mindestens 5 Tage in der Woche vormittags in einer Kernzeit von mindestens 4 Stunden betreut werden, wobei die Förderung in der Regel am Vormittag stattfindet. Hier sind die Kommunen weiter gefordert, zumal das neue KiTaG auch eine Beschränkung der Platzteilung (Sharing-Modell) gesetzlich verankert.

Schwerpunkte:

  • Grundlagen – Aufgaben der Kommunen und örtlichen Träger
  • Leistungsdreieck – Rechtsansprüche der Leistungsberechtigten – wer ist verpflichtet?
  • Kita-Bedarfsplanung und -finanzierung
  • Steuerung der Kitastandorte über das Vergaberecht?
  • Betreuungsvertrag und Elternbeitragsfreiheit

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen der örtlichen Jugendhilfeträger in Kreisen und Städten, Kita-Verwaltungen von Kommunen, Leitungen und Träger-Verantwortliche

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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