Bestattungspflicht, Grabnutzungsrecht und Totensorge – worauf es ankommt

Während Bestattungspflicht und Totensorge gewissermaßen zwei Seiten einer Medaille sind, stellt sich bei der Verleihung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte die Frage, in welchem Verhältnis die Totensorge zum Recht der Friedhofssatzung steht.

Eine wichtige Rolle spielt dabei der Umstand der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Die Totensorge ist dem Bundesrecht zuzuordnen. Die Bestattungspflicht ist – in Niedersachsen wie in allen Bundesländern – landesgesetzlich geregelt. Die Verleihung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte regelt sich nach dem kommunalen Satzungsrecht.

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Die den Angehörigen auferlegte Bestattungspflicht ist Teil des Gefahrenabwehrrechts, während die Totensorge das Recht beinhaltet, über den Leichnam einer verstorbenen Person zu bestimmen. Damit ist die Totensorge auch für die Entscheidung des Friedhofs, wem das Grabnutzungsrecht verliehen wird, von Bedeutung. Beides, Totensorge und Grabnutzungsrecht, sind zudem bei einer Umbettung zu beachten.

Für die Kommune, sei es das Ordnungsamt oder die Friedhofsverwaltung, kommt es darauf an, weder bei der Bestattung noch bei der Grabvergabe in Konflikt mit dem Totensorgerecht zu geraten. Weiter ist wichtig zu wissen, wie im Falle einer Rechtsnachfolge zu verfahren ist.

Alle diese Fragestellungen werden in diesem Seminar erörtert und exemplarisch dargestellt. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der TeilnehmerInnen behandelt.

Schwerpunkte:

  • Wer muss wann für die Bestattung sorgen und wer trägt die Kosten?
  • Nach welchen Vorgaben wird ein Grabnutzungsrecht vergeben?
  • Was ist unter der Totensorge (Totenfürsorge) zu verstehen und wem steht sie zu?
  • Wie ist die Rechtsnachfolge geregelt?

Wer sollte dabei sein?

LeiterInnen und MitarbeiterInnen der Rechts-, Ordnungs- und Friedhofsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Thomas Horn

Ministerialrat a. D. Dr. iur. Thomas Horn, Studium an der Universität Hannover, Promotion an der Universität Mannheim. Langjährig im Niedersächsischen Sozialministerium u. a. zuständig für das Bestattungsrecht. Autor des Kommentars zum Bestattungsgesetz Niedersachsen, der im Kohlhammer Verlag erschienen ist (3., neubearb. Auflage, 264 Seiten, 46 EUR).

Kommende Termine

Termin:
25.09.2025, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Thomas Horn
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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