Der Umgang mit der relativ neuen Unterschwellenvergabeordnung ist immer noch ungewohnt. Dieses Seminar hilft Ihnen Unsicherheiten und Unklarheiten bei der Anwendung zu vermindern.
Worum geht es?
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gilt seit September 2017 für Bereich der Beschaffung von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte auf Bundesebene; inzwischen gilt sie auch in Niedersachsen. Die Verordnung beinhaltet vielfältige Regelungen für die Gestaltung von Vergabeverfahren im Bereich unterhalb der Schwellenwerte. Außerdem finden sich hierin erstmals Regelungen zur Beschaffung freiberuflicher Dienstleistungen und für die Behandlung von Auftragsänderungen nach Vertragsschluss.
Der Workshop gibt den Teilnehmern das notwendige Rüstzeug an die Hand, um mit den immer noch recht neuen Regelungen umgehen zu können.
Schwerpunkte:
- Für wen gilt die UVgO?
- Welche Leistungen erfasst die UVgO?
- Anwendungsbereich: Wertgrenzen und Ausnahmebereiche
- Die Verfahrensarten
- E-Vergabe
- Unteraufträge und Eignungsleihe
- Ungewöhnlich niedrige Angebote
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- Freiberufliche Leistungen
- Auftragsänderungen nach Vertragsschluss
Wer sollte dabei sein?
MitarbeiterInnen, die Ausschreibungen erstellen müssen; MitarbeiterInnen, die für die Durchführung von Vergabeverfahren zuständig sind.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Onlineplattform zoom.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.