Die Anwendung des Vergaberechts ist aufgrund stetiger Reformen und der verschiedenen einschlägigen Gesetze und Verordnungen eine große Herausforderung. Modul 2 schließt an die Inhalte von Modul 1 an, kann aber auch unabhängig davon besucht werden.
Worum geht es?
Die Anwendung des Vergaberechts ist aufgrund stetiger Reformen und der verschiedenen einschlägigen Gesetze und Verordnungen eine große Herausforderung. Gerade Einsteiger können sich schnell in dem „Dschungel der Rechtsvorschriften“ verlieren. Einen Überblick über Vergaberecht und Vergabeverfahren zu haben, ist daher unabdingbar.
Dieses Seminar schließt an die Inhalte des Moduls 1 an, ist aber genauso für Interessierte geeignet, die sich in den nachstehenden Themen weiterbilden wollen.
Wie auch bei Modul 1 ist hier nicht beabsichtigt, möglichst viele Paragraphen durchzuarbeiten, sondern anhand von praktischen Beispielen aus der Kommunalverwaltung, Lösungen zu erarbeiten und zu besprechen.
Schwerpunkte:
Einführung, Erfahrungsaustausch und Diskussion
- Grundsätze des Vergaberechts; Darstellung des Kaskadensystems
Das Leistungsverzeichnis, Wertungsmethoden, zusätzliche Voraussetzungen
- Das Leistungsverzeichnis nach der VgV / UvGO
- Schätzung des Auftragswertes unter Einbindung der NWertVO
- Das Niedersächsische Tariftreue und Vergabegesetz, Umwelt- und soziale Aspekte, Gütezeichen
- Wertungsmethoden
- Zuschlag oder Aufhebung
Wer sollte dabei sein?
MitarbeiterInnen, die Ausschreibungen erstellen müssen; MitarbeiterInnen, die für die Durchführung von Vergabeverfahren zuständig sind.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.