Was tun, wenn die kommunale Abwasserleitung über ein Privatgrundstück verläuft? Diese Frage stellt sich nicht nur, wenn Leitungen neu verlegt werden sollen. Manchmal „tauchen“ Uraltleitungen, die niemand (mehr) kannte wieder auf; auch dann gilt es Lösungen zu finden!
Da das Thema sehr umfangreich ist, findet das insgesamt rund 6stündige Seminar an zwei Terminen statt.
Worum geht es?
Abwasserleitungen verlaufen im Wesentlichen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Zum Teil verlaufen Abwasserleitungen aber auch über Grundstücke privater Dritter, sodass gegebenenfalls auch diese in Anspruch genommen werden müssen.
Das Seminar beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Verkehrswege und Grundstücke der öffentlichen Hand oder Grundstücke privater Dritter für die Verlegung und Unterhaltung der Leitungen in Anspruch genommen werden dürfen. Aus einer Inanspruchnahme können Folgeprobleme resultieren, z.B.:
Was passiert, wenn die Leitung schon verlegt wurde, aber erst jetzt (wieder) entdeckt wird und kein Vertrag auffindbar ist?
Wie kann der Abwasserentsorger verhindern, dass er sein Leitungsrecht wieder verliert?
Welche Rechte hat der betroffene Grundstückseigentümer?
Was ist bei der Ausübung des Rechts, insbesondere bei der Unterhaltung zu beachten?
In welcher Höhe ist ggf. eine Entschädigung zu zahlen?
Hierzu sollen Lösungswege aufgezeigt und konkrete Fragen aus dem Teilnehmerkreis beantwortet werden.
Schwerpunkte:
- Rechtliche Rahmenbedingungen für das Verlegen/Überwachen/Erneuern von Abwasserleitungen
- Überblick über die gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen der Leitungsverlegung
- Gestattungsverträge, Wegenutzung und Rechtslage bei fehlenden Verträgen
- Absicherung des Nutzungsrechts – Grundbuchliche Sicherung im Überblick
- Kein Durchkommen – Letztes Mittel Enteignung?
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus den Bereichen Straßen und Tiefbau, Liegenschaftsämter, Rechnungsprüfungsämter
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Onlineplattform zoom.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
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