Kommunen können im Bereich des Zuwendungsrechts nicht nur selbst Förderprogramme aufsetzen und Mittel vergeben: oftmals stehen sie als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung auf der Seite des Antragstellers und Fördermittelnehmers. Das Seminar bietet praxisnahe Hinweise zur rechtssicheren Antragstellung und Verwendung der Fördermittel.
Worum geht es?
Zuwendungen sind freiwillige finanzielle Leistungen der öffentlichen Hand an Dritte zur Verwirklichung bestimmter Interessen. Beantragen Kommunen Fördermittel, gehen für sie - wie für jeden privaten Fördermittelnehmer - zahlreiche Verpflichtungen in Bezug auf deren Verwendung einher. Dabei ist der ,,worst case", die Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der Mittel in jedem Falle zu vermeiden, um finanziellen Schaden vom kommunalen Zuwendungsempfänger abzuwenden.
Das Seminar vermittelt Ihnen ein praxisorientiertes Wissen, von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Wir gehen davon aus, dass bei den TeilnehmerInnen Grundlagenwissen zum Zuwendungsrecht vorhanden ist.
Schwerpunkte:
- Antragstellung
- Der Bewilligungsbescheid
- Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen
- Mittelanforderung
- Verwendung und Dokumentation
- Mitteilungspflichten
- Verwendungsnachweis
- Vermeidung von Rückforderungen
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen sowie QuereinsteigerInnen, die mit der Vergabe von Zuwendung befasst sind.
MitarbeiterInnen von Rechnungsprüfungsämtern.
MitarbeiterInnen kommunaler Unternehmen.
Was ist noch wichtig?
Es gibt noch ein Seminar, welches sich mit der Rolle der Kommune als Fördermittelgeber beschäftigt:
Die Kommune als Zuwendungsgeber
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.