Das Zuwendungsrecht ist fester Bestandteil des Verwaltungshandelns. Die öffentliche Hand ist zur Verwirklichung ihrer Interessen immer öfter auf die Einbindung von Stellen außerhalb der Verwaltung angewiesen. Ob es um die Förderung teurer Projekte geht oder nur darum, Anreizwirkungen zu setzen, Zuwendungen - also freiwillige finanzielle Leistungen an Dritte - machen mittlerweile einen Großteil der Staatsaugaben aus.
Worum geht es?
Zuwendungen stellen freiwillige finanzielle Leistungen der öffentlichen Hand an Dritte zur Erreichung eines bestimmten Ziels dar. Kommunen können dabei sowohl gezielt (größere) Vorhaben fördern als auch - aus einer Vielzahl denkbarer Interessen - eigene Förderprogramme auflegen und diese Mittel zur Verfügung stellen.
Das Zuwendungsverfahren ist mehrstufig: Es reicht vom Erlass der Förderrichtlinie über die Bescheidung, die Überprüfung der Mittelverwendung bis zum ,,worst case" - der Aufhebung des Förderbescheids und der Rückforderung der Mittel. Um rechtssicher zu handeln, ist es erforderlich, dass die beteiligten Personen mit den einzelnen Verfahrensschritten und dem geltenden rechtlichen Rahmen vertraut sind.
Das Seminar vermittelt wertvolle Hinweise und Erläuterungen für die Praxis. Wir gehen dabei davon aus, dass bei den TeilnehmerInnen Grundlagenwissen zum Zuwendungsrecht vorhanden ist.
Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
- Die Gewährung von Zuwendungen
- Voraussetzungen und Verfahren
- Bewilligung
- Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen
- Überwachungspflichten
- Der Verwendungsnachweis
- Aufhebungsverfahren und Rückforderung
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen sowie QuereinsteigerInnen, die mit der Vergabe von Zuwendung befasst sind.
MitarbeiterInnen von Rechnungsprüfungsämtern.
MitarbeiterInnen kommunaler Unternehmen
Was ist noch wichtig?
Am 20. März findet ein Seminar statt, dass sich mit der Rolle der Kommune als Empfängerin von Zuwendungen beschäftigt:
Die Kommune als Zuwendungsempfänger
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.