„(Ober- / Samtgemeinde-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Wahlkampf – Neutralitätspflicht und weitere rechtliche Rahmenbedingungen - (PRÄSENZ-Seminar)

Für Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber, die erneut kandidieren, gelten im Wahlkampf besondere Vorgaben – insbesondere die beamtenrechtlichen Grundsätze. Der Amtsbonus kann schnell zum Amtsmalus werden.

Eine Verletzung der Neutralitätspflicht kann dazu führen, dass eine zunächst erfolgreiche Wahl einer späteren gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Die kommunal- und beamtenrechtlichen Vorgaben sind daher zu berücksichtigen.

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte, die eine Wiederwahl anstreben, unterliegen besonderen Verpflichtungen während des Wahlkampfes. Verstöße gegen die Neutralitätspflicht, die Vermischung von (derzeitigem) Amt und Rolle als Kandidatin oder Kandidat können schlimmstenfalls zur Ungültigkeit einer erfolgreichen Wahl führen.

Im Seminar werden die rechtlichen Vorgaben sowie die umfangreiche aktuelle Rechtsprechung dargestellt.

Schwerpunkte:

  • Der/die AmtsinhaberIn im Wahlkampf
  • Neutralitätspflicht
  • Sachlichkeitsgebot

Wer sollte dabei sein?

Exklusiv: (Ober-/Samtgemeinde-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Was ist noch wichtig?

Für Interessierte, die (noch) keine AmtsinhaberInnen sind, bietet sich das nachfolgende Seminar an:
Neutralität im BürgermeisterInnen-Wahlkampf – Aktuelle Rechtsprechung und Fälle für alle, die selbst (noch) nicht Amtsinhaberinnen sind

Dieses Seminar wird auch als ONLINE-Seminar angeboten:
„(Ober- / Samtgemeinde-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Wahlkampf – Neutralitätspflicht und weitere rechtliche Rahmenbedingungen - (ONLINE-Seminar)

An diesem Seminar können ausschließlich amtierende Hauptverwaltungsbeamte und Hauptverwaltungsbeamtinnen teilnehmen!

Getränke (Kaffee/Tee/Wasser), sowie belegte Brötchen sind im Preis inbegriffen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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