Das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Verwaltung

Kurzbeschreibung
Wer für einen Verwaltungsberuf ausgebildet wurde, hat ihn mit Sicherheit in der Ausbildung kennengelernt: den klassischen Fall des „Abschleppens von Kraftfahrzeugen“. Wenn man nicht gerade in einer Großstadtverwaltung tätig ist, ist ein Abschleppfall allerdings keine Routine und kann schwierige Rechtsfragen aufwerfen: Wann darf ich ein Kfz überhaupt abschleppen? Geht es um eine Ersatzvornahme oder um eine Sicherstellung? Muss die Ordnungsbehörde oder die Abfallbehörde tätig werden? Was ist, wenn die Polizei der Ordnungsbehörde ein Auto sozusagen „vor die Tür stellt“? Wie verhalte ich mich, wenn eine Halterin oder ein Halter nicht zu greifen ist?
Beschreibung

Worum geht es?

Das Abschleppen von Kfz kann aufgrund vielfältiger Umstände erforderlich werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für Abschleppmaßnahmen sind in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte über die eigentlichen Gesetzesbestimmungen hinaus weiterentwickelt worden. Dabei geht es einerseits um die Vollstreckungsvorschriften der §§ 64 ff. Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Ein Blick soll aber andererseits auf die Vorschriften über die Sicherstellung und Verwertung geworfen werden. Schließlich wird thematisiert, welche Rechtsschutzmöglichkeiten für Kfz-Halterinnen und -Halter bestehen.

Schwerpunkte:

  • Fallkonstellationen, in denen ein Abschleppen von Kfz erforderlich ist
  • Die Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsbehörden bei Abschleppfällen
  • Voraussetzungen für das Abschleppen von Fahrzeugen
  • Kostentragung bei Abschleppfällen
  • Rechtsschutz bei Abschleppfällen
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Aufgabe betraut sind, KFZ abschleppen zu lassen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Trainer
Uwe Bee
Uwe Bee ist Jurist und hat 30 Jahre lang in verschiedenen Behörden des Landes Niedersachsen und in Kommunen gearbeitet, zuletzt als Erster Stadtrat in der Stadt Lehrte. Er ist nun als Rechtsanwalt in der Sozietät Prof. Versteyl Rechtsanwälte und Notare in Hannover tätig.
Kommende Termine

Das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Verwaltung

Termin
22.09.2025 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Viele freie Plätze verfügbar
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Uwe Bee
Preise
Öffentliche Verwaltung
200,00 € zzgl. 0% MwSt.
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22.09.2025 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
23.02.2026 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Janina Wesemann

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Karsten Balzer

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